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Home » Missbrauchsopfer „Hardy“ einigt sich mit der katholischen Kirche
Deutschland

Missbrauchsopfer „Hardy“ einigt sich mit der katholischen Kirche

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 16, 2026
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Missbrauchsopfer „Hardy“ einigt sich mit der katholischen Kirche

Millionenklage

Missbrauchsopfer „Hardy“ einigt sich mit katholischer Kirche

16.04.2026 – 17:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

„Hardy“: Der 70-Jährige möchte seinen echte Namen nicht öffentlich nennen. (Quelle: Oliver Berg)

Ein Missbrauchsopfer der katholischen Kirche hat sich nach jahrelangem Streit außergerichtlich geeinigt. Die genaue Entschädigungssumme bleibt geheim.

Ein 70 Jahre alter Mann hat sich im Streit um eine Millionenklage gegen das Erzbistum Köln außergerichtlich geeinigt. Das bestätigten seine Anwälte sowie das Erzbistum. Zur Höhe der Entschädigung vereinbarten beide Seiten Stillschweigen.

Der Mann, der sich zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte „Hardy“ nennt, hatte dem Erzbistum vorgeworfen, ihn in seiner Kindheit im Bergischen Land durch Priester sexuell schwer missbraucht worden zu sein. Nach eigenen Angaben erhielt er zunächst 60.000 Euro als freiwillige Leistung der Kirche. Im vergangenen Jahr reichten seine Anwälte zusätzlich Klage beim Landgericht Köln ein. Sie forderten eine Million Euro Schmerzensgeld sowie rund 80.000 Euro Schadenersatz.

Mit der Einigung vermeiden beide Seiten ein Gerichtsverfahren in Köln. Die Anwälte Manfred Schmitz und Lothar Jaeger erklärten, sie seien mit der Höhe der Entschädigung zufrieden. Eine konkrete Summe nannten sie nicht, da das Erzbistum auf Vertraulichkeit bestehe.

Nach Darstellung des Betroffenen habe ein Priester ihn erstmals im Alter von sieben Jahren missbraucht, auch im Beichtstuhl. Später habe der Geistliche ihn anderen Priestern teils gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Laut seinen Anwälten erlitt der Mann schwere psychische und körperliche Dauerschäden und sitzt heute im Rollstuhl.

Unabhängig von der Einigung erhält der Mann den Angaben zufolge weiterhin Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen monatlich rund 1.800 Euro sowie eine Nachzahlung von etwa 100.000 Euro für die vergangenen fünf Jahre.

Da er während der Taten Messdiener gewesen sei, könne der Missbrauch rechtlich als Arbeitsunfall gelten. Betroffene haben in solchen Fällen Anspruch auf Therapien, Reha-Maßnahmen und bei schweren Schäden auch auf eine monatliche Rente.

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