„Relative Mogelpackung“

Urteil: Neue Milka-Tafel mit 90 Gramm ist irreführend

Aktualisiert am 13.05.2026 – 10:38 UhrLesedauer: 1 Min.

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Neue Milka-Schokoladentafeln wiegen weniger, sehen aber fast aus wie früher – ist das fair? Verbraucherschützer klagen, das Gericht gibt ihnen nun Recht.

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Das Gericht entschied jetzt, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Tafel Schokolade nur einen Millimeter dünner

Schon bei der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht in seiner ersten Einschätzung durchblicken lassen, dass Kunden durch die neue Packung getäuscht werden könnten. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Die Hamburger Verbraucherschützer hatten die Milka im März zur „Mogelpackung des Monats“ gewählt. Das Unternehmen Mondelez wies jedwede die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- wie Rückseite angegeben.

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