Versicherungsschutz im Urlaub
Was viele Urlauber bei Mietwagen nicht wissen
18.03.2026 – 15:20 UhrLesedauer: 3 Min.
Viele Deutsche wollen auch im Urlaub mobil sein und greifen zum Mietwagen. Doch hier kann eine teure Falle lauern.
Die Osterferien rücken näher – für viele Deutsche die perfekte Gelegenheit, dem launischen Frühlingswetter zu entkommen. Am Ziel angekommen, geht es für viele direkt zum Mietwagen: Denn auch im Urlaub möchten Reisende flexibel bleiben und Küste oder Hinterland auf eigene Faust entdecken.
Hierbei lauert jedoch beim Versicherungsschutz ein tückischer Fallstrick. Denn häufig haben die Vermieter für ihre Fahrzeuge nur eine Haftpflichtversicherung mit niedrigen Deckungssummen abgeschlossen. Die Versicherung zahlt folglich nur bis zu einem gewissen Betrag. Liegt der Schaden höher, muss ihn der Urlauber aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Das kann im schlimmsten Fall sehr teuer werden. Abhilfe bietet hier die sogenannte Mallorca-Police. Doch der Name „Mallorca“ trügt. Was dahintersteckt, wo sie gilt und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Wer im Ausland ein Auto mietet, schließt damit automatisch eine Haftpflichtversicherung ab. Die Mindestdeckungssummen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land, eine europaweite Regelung gibt es nicht. Der Mindestschutz liegt dabei häufig unter dem von Deutschland. Deshalb sollte vor Reisebeginn auch immer ein Blick auf die im jeweiligen Land geltenden Mindestdeckungssummen geworfen werden.
Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine Zusatzabsicherung für Mietwagen im Ausland. Offiziell heißt sie „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Laut „Finanztip“ gibt es sie in zwei Varianten: Entweder erhöht sie die Haftpflichtsummen auf die in Deutschland festgeschriebenen Mindestversicherungssummen oder sie sichert zu, dass der Mietwagen mit der gleichen Summe wie das eigene Auto haftpflichtversichert ist. Da viele Tarife deutlich höhere Deckungssummen als das hierzulande gesetzliche Minimum aufweisen, bietet die zweite Variante deutlich größeren Schutz.
Die Versicherung zahlt nach einem Unfall die Differenz zwischen dem Schaden und der vor Ort geltenden Deckungssumme. Angenommen, Sie verursachen bei einem Unfall einen Sachschaden in Höhe von 300.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Mietwagenverleihers zahlt allerdings maximal 200.000 Euro. Hier springt dann die Mallorca-Police ein und zahlt die ausstehende Differenz.
Die Mallorca-Police greift nicht bei Schäden am eigenen Mietwagen. Diese deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Reisende sollten hier im besten Fall eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, die auch Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden, Dach sowie Steinschlag umfasst.
Anders als es der Name vermuten lässt, gilt der Zusatzschutz nicht nur auf den Balearen. Schutz bietet die Mallorca-Police für alle Länder der Europäischen Union. Manche Versicherer erweitern den Schutz auch auf weitere Staaten in Europa, andere auch auf außereuropäische Gebiete. Hier lohnt es sich, vor Reisebeginn beim Versicherer nachzufragen. Besonders wer in die Türkei fährt, sollte aufpassen: Teilweise gilt der Versicherungsschutz nur für den europäischen Teil des Landes. Wer allerdings außerhalb von Europa unterwegs ist, benötigt eine weltweit gültige Traveller-Police.
