Urteil des Verwaltungsgerichts
Mietwagen dürfen in Köln vorerst wieder billiger als Taxis sein
24.07.2026 – 16:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Stadt Köln wollte den Preiskampf zwischen Mietwagen und Taxis einschränken. Ein Gericht stoppte das Vorhaben – aus gleich mehreren Gründen.
Mietwagenfahrten dürfen in Köln vorerst wieder deutlich günstiger sein als Taxifahrten. Das Verwaltungsgericht Köln hat den von der Stadt festgelegten Mindestpreis in einem Eilverfahren teilweise außer Kraft gesetzt, wie aus einer Mitteilung am Freitag hervorgeht.
Die Stadt hatte Mietwagenunternehmen verpflichtet, seit dem 1. Juni 2026 ein Mindestentgelt zu verlangen. Der Preis durfte höchstens 20 Prozent unter dem regulären Kölner Taxitarif liegen. Auch Rabatte über Vermittlungs-Apps sollten nicht dazu führen, dass Fahrgäste weniger bezahlen.
Dagegen hatten sich zwei Mietwagenunternehmen und eine Vermittlungsplattform gewehrt. Ein Antrag scheiterte zwar an einer Frist. Das zweite Unternehmen und die Plattform bekamen vor Gericht jedoch recht.
Verwaltungsgericht: Oberbürgermeister durfte nicht allein entscheiden
Nach Einschätzung des Gerichts ist die Kölner Regelung voraussichtlich rechtswidrig. Schon das Verfahren sei fehlerhaft gewesen.
Über die Einführung und konkrete Ausgestaltung eines solchen Mindestpreises hätte demnach der Kölner Stadtrat entscheiden müssen. Der Oberbürgermeister habe die Regelung nicht ohne ausreichende Beteiligung des Rates festlegen dürfen.
Mindestpreis für Mietwagenfahrten: Regelung reichte über Köln hinaus
Auch der räumliche Geltungsbereich war nach Auffassung des Gerichts zu weit gefasst. Die Stadt hatte den Mindestpreis auf den sogenannten Pflichtfahrbereich für Taxis übertragen.
Dieser reicht über das Kölner Stadtgebiet hinaus. Das Gesetz erlaubt ein Mindestentgelt für Mietwagen nach Angaben des Gerichts jedoch höchstens innerhalb Kölns.
Zudem seien Taxi- und Mietwagenverkehr rechtlich unterschiedlich organisiert. Der für Taxis geltende Pflichtfahrbereich könne daher nicht ohne Weiteres auf Mietwagen übertragen werden.
Urteil gilt nicht automatisch für alle Anbieter
Die Entscheidung bedeute nicht, dass sämtliche Mietwagenunternehmen in Köln sofort wieder beliebige Preise verlangen dürfen, wie das Verwaltungsgericht informiert. Zunächst profitiere nur das Unternehmen und die Vermittlungsplattform, die mit ihren Eilanträgen erfolgreich waren.
Sie dürfen vorerst wieder Preise anbieten, die mehr als 20 Prozent unter dem Kölner Taxitarif liegen. Weitere Verfahren anderer Mietwagenunternehmen und Plattformen sind beim Verwaltungsgericht Köln noch anhängig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.










