Wegen Tod von Ziehopa König Harald V.
Marius Borg Høiby stimmt Verlängerung der U-Haft zu
02.09.2026 – 17:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Die U-Haft von Marius Borg Høiby würde in wenigen Tagen auslaufen. Einer Verlängerung stimmt er nach dem Tod König Haralds V. Medien zufolge nun freiwillig zu.
Der älteste Sohn der neuen norwegischen Königin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, hat einer Verlängerung seiner Untersuchungshaft seinem Verteidiger zufolge vorab zugestimmt. „Das ist auf den Tod des Königs und die damit verbundenen Umstände zurückzuführen“, sagte Rechtsanwalt Petar Sekulic der Nachrichtenagentur NTB. Der norwegische König Harald V. war am Freitag im Alter von 89 Jahren gestorben – er war Høibys Ziehopa.
Der 29 Jahre alte Høiby war im Juni unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht schuldig gesprochen worden und bekam eine Haftstrafe von vier Jahren. Bereits seit Februar sitzt er in Untersuchungshaft, die regelmäßig verlängert werden muss. Am Montag läuft sie erneut aus.

Momentan darf er die U-Haft mit einer elektronischen Fußfessel auf Gut Skaugum, der Residenz des norwegischen Königspaares, verbringen. Er will das Urteil anfechten, ein Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr starten. Die Polizei sieht eine Wiederholungsgefahr und will ihn deshalb in Untersuchungshaft behalten.
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Vergangene Woche hatte Høiby Ausgang bekommen, um sich im Krankenhaus von König Harald V. zu verabschieden. Auch an einer Sarg-Prozession in dieser Woche durfte er teilnehmen. Bei dem Begräbnis des Monarchen am kommenden Mittwoch wird er ebenfalls dabei sein.
Høiby soll während U-Haft Partys feiern
Marius Borg Høiby genießt auch regulär trotz seiner Haftbedingungen auf dem Schlossgelände von Skaugum zahlreiche Privilegien. Er darf sich frei im großzügigen Schlosspark bewegen, den Pool nutzen und seine Mutter Mette-Marit im Hauptgebäude besuchen. Zudem soll er bereits mehrere Partys mit Freunden und Musik auf der Terrasse seines Hauses veranstaltet haben. Laut „Se og Hør“ halfen Polizeibeamte ihm sogar beim Aufbau seines Grills, da er dies selbst nicht habe bewältigen können.
Auch diese Zeit der Untersuchungshaft wird auf Høibys Haftstrafe angerechnet. Sollte das Urteil im Berufungsprozess im Frühjahr 2027 bestätigt werden, müsste er noch etwa 20 Monate absitzen, da in Norwegen Häftlinge oft schon nach zwei Dritteln der Strafe entlassen werden. Rechtsexperte Jonas Jørstad von „Se og Hør“ betont, dass auch die Zeit auf Skaugum juristisch als Haft gilt, obwohl sie privilegierter erscheint.