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Home » Meta-Dienste schützen Kinder nicht ausreichend
Digital

Meta-Dienste schützen Kinder nicht ausreichend

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 29, 2026
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Meta-Dienste schützen Kinder nicht ausreichend

Facebook und Instagram

EU rügt Meta-Konzern: Kinder würden nicht ausreichend geschützt

Aktualisiert am 29.04.2026 – 09:10 UhrLesedauer: 3 Min.

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Meta-Dienste: Die EU-Kommission spielt in der Debatte um ein mögliches Social-Media-Verbot eine entscheidende Rolle. (Symbolbild) (Quelle: Alicia Windzio)

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Kinderschutz vernachlässigt? Die EU-Kommission wirft dem Meta-Konzern vor, dass sich Kinder auf Instagram und Facebook einfach älter machen können. Brüssel wendet sich aber auch nach Berlin.

Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.

Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.

Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als Druckmittel gegenüber den Plattformen genutzt werden kann, setzt die EU-Kommission allerdings auch auf die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen die EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen Bedingungen anpassen und zur Verfügung stellen.

Gibt es die App in allen EU-Ländern, bleibt den Online-Riesen nach Ansicht der EU-Kommission keine Ausrede mehr. Das Problem: Deutschland und auch andere EU-Staaten sind zögerlich, die App zu nutzen und könnten laut Medienberichten eigene technische Lösungen bevorzugen. Einen Flickenteppich will die Europäische Kommission in jedem Fall verhindern.

Debatte um Social-Media-Verbot erhöht Druck auf Brüssel

Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Eine von der Brüsseler Behörde eingesetzte Expertenkommission soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.

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