„Völlig unverhältnismäßig“
Merz als „Pinocchio“ beleidigt – Polizei zeigt Rentner an
23.02.2026 – 15:39 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Rentner nennt Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook „Pinocchio“ – nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der Beleidigung. Juristen sehen darin eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung.
Nach einem Facebook-Kommentar über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ermittelt die Kriminalpolizei in Heilbronn gegen einen 70-jährigen Rentner. Hintergrund ist ein Beitrag unter einem Post des Polizeipräsidiums Heilbronn, in dem der Mann Merz als „Pinocchio“ bezeichnete und ein Emoji mit langer Nase ergänzte. Zuerst hatte die „Heilbronner Stimme“ berichtet.
Der Kommentar bezog sich auf einen Besuch des Kanzlers im Oktober in Heilbronn. Merz war gemeinsam mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu einem Spatenstich in die Stadt gekommen. Wegen des Termins hatte die Polizei unter anderem Sicherheitsmaßnahmen und ein temporäres Flugverbot verhängt und darüber auf Facebook informiert. Unter diesem Beitrag schrieb der Rentner: „Pinocchio kommt nach HN“ – HN ist die gängige Abkürzung für Heilbronn.
Drei Monate später erhielt der Mann nach eigenen Angaben Post von der Kriminalpolizei. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der Beleidigung gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch ermittelt. Die Vorschrift stellt unter anderem Beleidigungen von Personen des politischen Lebens unter besonderen Schutz, wenn diese geeignet sind, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
Der Rentner zeigte sich in der „Heilbronner Stimme“ überrascht. Das Vorgehen sei „völlig unverhältnismäßig“, sagte er dem Lokalblatt. In seinem Umfeld habe man die Anzeige zunächst für einen Scherz gehalten.
Anzeige erstattet wurde nach Angaben eines Polizeisprechers vom Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn. Man prüfe Kommentare unter eigenen Beiträgen und bringe möglichen strafbaren Inhalt zur Anzeige, teilte die Behörde mit. Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und ob Anklage erhoben wird.
Rechtlich wird der Fall unterschiedlich bewertet. „Natürlich darf man beispielsweise Friedrich Merz als Pinocchio bezeichnen“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Moritz Ott der „Heilbronner Stimme“. Dies falle in den Bereich der Meinungsäußerung und sei durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Da sich der Begriff „Pinocchio“ auf eine Märchenfigur und nicht auf ein klassisches Schimpfwort beziehe, stehe auch keine Ehrverletzung im Sinne einer Formalbeleidigung im Vordergrund.
Sollte sich die Bezeichnung im konkreten Kontext auf Merz beziehen, setze sich der Beitrag mit dessen Politik auseinander und spiele auf eine mögliche Diskrepanz zwischen Ankündigungen und späterem Handeln an, so Ott weiter. Eine Schmähkritik, also eine reine Herabwürdigung der Person ohne sachlichen Bezug, liege aus seiner Sicht nicht vor. „Für mich ist dieser Pinocchio-Post keinesfalls strafbar. Ein Bundeskanzler muss so etwas aushalten“, sagte der Anwalt. Ähnliche Verfahren wegen vermeintlicher Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens würden in der Regel eingestellt.
