Debatte um Abschiebungen
Liste Coesfeld: Neue Zahlen – mehr als 100 Namen polizeibekannt
02.09.2026 – 18:01 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Liste Coesfeld beschäftigt neben der NRW-Landesregierung auch den Kölner Rat. Die Stadtverwaltung nun erstmals konkrete Zahlen zu den Vorgängen.
Neue Details um die Liste Coesfeld: Von den 218 Personen, die zum Zeitpunkt der angebotenen Hilfe bei der Abschiebung im Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln waren, waren 119 Personen polizeibekannt. Das teilte Stadtdirektorin Dr. Dörte Diemert am Mittwoch (2. September) im Kölner Stadtrat mit.
Ob die polizeilichen Erkenntnisse zu Strafverfahren oder gar Verurteilungen geführt hätten, lasse sich angesichts der laufenden Aufklärung nicht sagen, erklärte Diemert weiter. Zuvor hatten die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD, Volt, Linken und FDP/KSG im Rahmen einer Aktuellen Stunde erneut Aufklärung und neue Details von der Stadtverwaltung gefordert.
Liste Coesfeld: 119 Personen im Kölner Bleiberechtsprogramm polizeibekannt
Im Fokus steht eine Liste von mehr als 1.200 Namen von möglicherweise abschiebepflichtigen Personen aus den Westbalkanstaaten, die von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld im November 2024 erstellt wurde. 471 von ihnen fallen unter die Zuständigkeit der Kölner Ausländerberhörde. Weitere rund 5.500 Menschen aus dem Irak stehen zudem auf einer ähnlichen Liste der ZAB Unna.
In den vergangenen Wochen waren nach Berichten des „Kölner Stadt-Anzeigers“ bekannt geworden, dass sich mögliche Straftäter auf der Liste befinden. Stadtdirektorin Diemert sagte dazu am Mittwoch, dass derzeit 15 Juristinnen und Juristen sowie zahlreiche Beschäftigte der Stadtverwaltung jeden Einzelfall überprüfen und den Vorgang aufklären wollen.
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„Von den 471 Personen ist mittlerweile bei 20 die Zustimmung zur Abschiebung erfolgt. Von den restlichen 451 Fällen befanden sich zum Zeitpunkt der Abfrage 218 Personen im Bleiberechtsprogramm“, sagte Diemert weiter. 2026 seien davon noch 153 übrig, 76 von ihnen seien bei den Polizeibehörden bekannt. „Nicht jede Strafbarkeit führt automatisch zum Entzug eines Aufenthaltstitels“, betonte Diemert.
Eine Ausnahme sind sämtliche Freiheitsstrafen ab einer Länge von mindestens sechs Monaten, die einen Grund für die Abschiebung darstellen. Ob es solche Fälle auf der Coesfelder Liste gibt, wird derzeit geprüft. „Akten müssen einzeln in die Hand genommen und geprüft werden“, erklärte Diemert weiter. Zudem handele es sich bei den aktuellen Zahlen nur um vorläufige Ergebnisse.
Kölner Politik kritisiert bundesweiten Umgang mit der Liste Coesfeld
Die Fraktionen im Stadtrat fanden dazu am Mittwoch deutliche Worte. Dîlan Yazicioglu (Grüne) sagte im Rat: „Es geht um die Menschen und ihre Rechte und nicht die schnelle Erfüllung eines politischen Wunsches. Nach jetzigem Stand hat das Kölner Ausländeramt nicht rechtswidrig gehandelt. Es prüft jeden Fall einzeln, so wie es vorgeschrieben ist.“
