Bundespolizei sucht Zeugen
Mann schlägt mit Flasche nach Zugbegleiterin
Aktualisiert am 10.02.2026 – 18:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Wieder ein gewalttätiger Fahrgast in einem Zug der Deutschen Bahn: Ein junger Mann hat keinen Fahrschein und soll sich ausweisen. Er dreht durch – und holt mit einer Flasche aus.
In einem Zug in Baden-Württemberg wurde eine Zugbegleiterin von einem Fahrgast körperlich attackiert. Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, hatte sich der Angriff bereits am Sonntagnachmittag auf der Bahnstrecke von Stuttgart in Richtung Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall ereignet. Am Montag zeigte die Schaffnerin den Angriff an. Die Bundespolizei ermittelt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und sucht Zeugen.
Laut Polizei hatte die Schaffnerin einen 21-Jährigen kontrolliert. Der junge Mann konnte keinen gültigen Fahrschein vorweisen, daraufhin ließ sie sich zur Fahrpreisnacherhebung einen Nachweis über seine Identität aushändigen.
Kurz nach dem Halt des Zuges trat der 21-Jährige den bisherigen Ermittlungen zufolge an die Frau heran, bespuckte sie und versuchte, sie mit einer Flasche in den Bauch zu schlagen. Dann ergriff er die Flucht.
Die Attacke erinnert an den tödlichen Angriff auf den 36-jährigen Zugbegleiter Serkan C. Anfang Februar in einem Regionalexpress nahe Kaiserslautern. Nach Angaben der Polizei hatte ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein und sollte den Zug verlassen, woraufhin der 26-Jährige dem Zugbegleiter mehrfach heftig mit der Faust gegen den Kopf schlug. Die Tat löste deutschlandweit Entsetzen aus.
Damit Zugbegleiter besser geschützt werden, erwägt das Bundesjustizministerium, einen zum Jahreswechsel veröffentlichten Gesetzentwurf erneut anzupassen. Dieser sieht vor, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, strafrechtlich besser geschützt werden sollen. Es werde geprüft, ob es Anpassungen braucht, damit das besondere Unrecht von Angriffen gegen gefährdete Berufsgruppen wie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter besser abgebildet werde, hieß es aus dem Bundesjustizministerium dazu.











