Viele Bausparkassen wollen die Verträge zwar nicht als reine Geldanlage anbieten, laut Stiftung Warentest gibt es aber einige Anbieter, die Ihnen einen Bonuszins gewähren, wenn Sie den Kredit nicht nutzen. Außerdem können junge Sparer teils von Sonderboni profitieren. Wichtig ist, dass Sie die Angebote genau prüfen und dem Anbieter von Anfang an klar machen, dass Sie das Geld nicht nutzen wollen, um eine Immobilie zu finanzieren.

Im Netz gibt es dafür verschiedene Rechner. Die Stiftung Warentest bietet zum Beispiel einen Bausparrechner, der die aktuellen Tarife aller deutschen Bausparkassen vergleicht. Sie müssen dafür wissen, was Ihre genauen Ziele sind. Der Rechner ermittelt dann die Bausparverträge, die sich dafür am besten eignen – inklusive Bausparsummen, Sparraten und Zuteilungsterminen.

Ja. Ist Ihr Bausparvertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif, hat die Bausparkasse ein Kündigungsrecht. Das gilt seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für Verträge, die Sie noch nicht voll bespart haben. Außerdem dürfen Bausparkassen den Vertrag auch kündigen, wenn die Bausparsumme komplett angespart ist.

Vor allem gut verzinste Bausparverträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden, wollen viele Bausparkassen loswerden, weil sie daran nicht mehr verdienen. Eine Kündigung müssen Sie aber nicht immer hinnehmen. Haben Sie einen Vertrag mit Treue- oder Zinsbonus, sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung rechtens ist. Wenden Sie sich dafür am besten an eine Verbraucherzentrale.

Die Bausparkasse kann Ihren Vertrag zudem auflösen, wenn Ihre Sparrate niedriger ist als der Regelsparbeitrag und Sie der Forderung nicht nachkommen, Geld nachzuzahlen.

Sie können Ihren Bausparvertrag sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase kündigen. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit Name, Anschrift, Nummer des Vertrags und Kündigungsdatum. Die Bausparkassen bieten dafür in der Regel auch Online-Formulare an.

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