Für Nachzahlungen und Erstattungen

Steuerzinsen verdoppeln sich: Lohnt sich dieser Trick wieder?


05.10.2026 – 12:38 UhrLesedauer: 3 Min.

Eine Frau hält Euroscheine in der Hand: Höhere Steuerzinsen können Bürger treffen oder ihnen nützen.

Eine Frau hält Euroscheine in der Hand (Symbolbild): Höhere Steuerzinsen können Bürger treffen oder ihnen nützen. (Quelle: fcafotodigital/getty-images-bilder)

Wer Steuern nachzahlen muss, soll künftig mehr Zinsen zahlen. Wer eine Erstattung erhält, kann dagegen profitieren. Was die Bundesregierung genau plant.

Auf Steuerzahler könnte eine wichtige Änderung zukommen: Die Bundesregierung will die Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen deutlich anheben. Das geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 hervor.

Konkret soll der Zinssatz für die sogenannte Vollverzinsung nach der Abgabenordnung ab 2027 verdoppelt werden. Statt bisher 0,15 Prozent pro Monat sollen künftig 0,3 Prozent pro Monat fällig werden. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 3,6 Prozent statt bisher 1,8 Prozent.

Betroffen sind sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen. Das bedeutet: Wer dem Finanzamt nach einer Steuerfestsetzung noch Geld schuldet, muss künftig höhere Zinsen zahlen. Wer dagegen eine Steuererstattung erhält, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen mehr Zinsen vom Finanzamt.

Wann Steuerzinsen überhaupt anfallen

Steuerzinsen fallen nicht schon an, wenn der Steuerbescheid ein paar Wochen oder Monate auf sich warten lässt. Das Finanzamt berechnet sie in der Regel erst, wenn seit dem Ende des betreffenden Steuerjahres mehr als 15 Monate vergangen sind.

Für die Steuererklärung 2026 bedeutet das: Zinsen würden grundsätzlich erst ab April 2028 laufen. Außerdem zählen nur volle Monate. Wird ein Bescheid also kurz nach Beginn des Zinslaufs erlassen, kann es sein, dass noch gar keine oder nur sehr geringe Zinsen entstehen.

Relevant wird die Verzinsung deshalb vor allem in Fällen, in denen zwischen Steuerjahr und Steuerbescheid viel Zeit vergeht – etwa weil eine freiwillige Steuererklärung sehr spät abgegeben wird, das Finanzamt ungewöhnlich lange braucht oder ein Steuerfall später noch einmal geändert wird. Lesen Sie hier, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss und wer das freiwillig tun kann.

Warum die Zinsen steigen sollen

Der aktuelle Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat gilt seit 2019. Zuvor hatte der Steuerzins lange bei 0,5 Prozent pro Monat gelegen, also bei 6 Prozent im Jahr. Dieser hohe Satz war vom Bundesverfassungsgericht für spätere Verzinsungszeiträume beanstandet worden. Daraufhin wurde der Zinssatz rückwirkend ab 2019 auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt.

Nun verweist die Bundesregierung im Gesetzentwurf auf das seit 2022 deutlich gestiegene Zinsniveau. Deshalb soll der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen ab 2027 wieder angehoben werden.

Nachzahlungen werden teurer

Für Steuerzahler mit Nachzahlungen ist die geplante Änderung eine schlechte Nachricht. Denn die höheren Zinsen gelten nicht nur zugunsten der Bürger, sondern auch zugunsten des Finanzamts.

Wer also erst spät erfährt, dass er Steuern nachzahlen muss, könnte künftig stärker belastet werden. Aus 1,8 Prozent pro Jahr würden 3,6 Prozent. Gerade bei größeren Nachzahlungen und langen Bearbeitungs- oder Änderungszeiträumen kann das spürbar werden.

Beispiel: Werden 5.000 Euro für zwölf volle Monate verzinst, lägen die Zinsen nach dem bisherigen Satz bei 90 Euro. Bei 3,6 Prozent wären es 180 Euro.

Erstattungen bringen mehr Zinsen

Umgekehrt profitieren Steuerzahler, die eine Erstattung erhalten. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt und mit einer Rückzahlung rechnen kann, könnte also künftig mehr Erstattungszinsen erhalten, wenn der Bescheid erst nach Beginn des Zinslaufs ergeht. Das macht eine alte Frage wieder interessant: Lohnt es sich, mit der freiwilligen Steuererklärung bewusst zu warten?

Share.
Exit mobile version