Der bereinigte Gender-Pay-Gap hingegen misst Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind also weitgehend herausgerechnet.

Bereinigt ist die Lücke dabei deutlich niedriger, 2024 lag er bei 6 Prozent. Das heißt, dass Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer im Schnitt 6 Prozent weniger pro Stunde verdienten.

Das Statistische Bundesamt weist auch hier darauf hin, dass die Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Vorjahresergebnissen erschwert sei (siehe Infobox). Zudem handele es sich bei dem Wert um eine Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung, weil weitere lohnrelevante Informationen insbesondere zu Erwerbsunterbrechungen wegen Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen fehlten. Lesen Sie hier, was Teilzeit mit Ihrer Rente macht.

Ob nun der unbereinigte oder der bereinigte Gender-Pay-Gap besser als Indiz für mangelnde Gleichbehandlung taugt, ist umstritten – und wohl eine Frage der Perspektive, was unter Diskriminierung zu verstehen ist.

Während Kritiker des bereinigten Gaps bemängeln, dass er strukturelle Ungleichheiten nicht berücksichtige, wird am unbereinigten Gap kritisiert, dass er Äpfel mit Birnen vergleiche. Denn, so die Kritiker, die einbezogenen Unterschiede in den Erwerbsbiografien seien keine strukturelle Diskriminierung, sondern beruhten auf freien Entscheidungen der Frauen.

Das Argument ist hier also: Was selbst gewählt ist, kann keine Diskriminierung sein. Stellt sich allerdings die Frage, ob diese angeblich freie Wahl nicht doch zumindest teilweise aus strukturellen Ungleichheiten erwächst.

Wissenschaftliche Untersuchungen kommen im Wesentlichen auf drei Ursachenkomplexe für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Und um das Ganze noch komplizierter zu machen, bedingen die sich zum Teil gegenseitig:

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