Umstrittenes Reiche-Vorhaben
Partei will Heizungsgesetz per Eilantrag stoppen
Aktualisiert am 03.07.2026 – 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Bereits im Vorfeld gab es Gutachten, die das sogenannte Heizungsgesetz verfassungsrechtlich kritisch sehen. Nun klagt die Linke in Karlsruhe und will die Verabschiedung des Gesetzes kommende Woche stoppen.
Die Linken-Fraktion im Bundestag hat beim Verfassungsgericht Klage gegen das sogenannte Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eingereicht. Die Fraktion wolle verhindern, dass das Gesetz „nun im Eilverfahren durchgepeitscht“ werde, sagte die klimapolitische Sprecherin Violetta Bock bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag.
Laut Bock und Jonathan Franke, Anwalt für Umwelt- und Energierecht, stellt die Regierung den Parlamentariern wichtige Informationen nicht zur Verfügung. „Die Bundesregierung kann auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage treffen zur Klimawirkung, zur Verfügbarkeit von Biomasse und zur Strategie der Umsetzbarkeit“, monierte Bock. „Wir wollen, dass die Berechnungen auf den Tisch kommen, die zeigen, wie die Auswirkungen auf das Klima sind.“
Franke, der ebenfalls am Freitagvormittag bei der Pressekonferenz sprach, erklärte, man habe zwei Anträge eingereicht: eine Organklage wegen der Verletzung der Informationspflichten an das Parlament und einen Eilantrag, um die Verabschiedung des Gesetzes in der kommenden Woche zu verhindern.
„Die Parlamentarier des Deutschen Bundestages sollen hier über etwas entscheiden, wobei die Auswirkungen in den zentralen Punkten völlig unbekannt sind und von der Regierung Auskünfte in dieser Richtung verweigert werden, ebenso von den Regierungsfraktionen“, sagte Franke. Er hoffe auf einen Eilentscheid des Verfassungsgerichts vor der Abstimmung im Bundestag am kommenden Donnerstag.
Gesetz könnte an Klimabeschluss von 2021 scheitern
Auch mehrere Umweltverbände hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen, wenn es verabschiedet ist. Hintergrund sind Gutachten, die teils zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern könnte. Dabei geht es vor allem um den Klimabeschluss von 2021, als das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Bundesregierung müsse so handeln, dass die Grundrechte zukünftiger Generationen ebenso geschützt sind wie die heutigen.
Besonders problematisch ist den Gutachten zufolge das fehlende Verbot von fossilen Heizkesseln nach 2045. Nach aktuellem Recht müssten alle Heizungen, die zum Stichtag 1. Januar 2045 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, stillgelegt werden. Das sieht das deutsche Klimaziel vor, das die Klimaneutralität ab 2045 vorsieht.
Unklar, ob Karlsruhe der Begründung folgen wird
Im neuen Gesetz wären aber fossile Heizungen auch noch nach 2045 theoretisch erlaubt. Das könnte nach Ansicht von Rechtsexperten verfassungswidrig sein und gegen den Klimabeschluss von 2021 verstoßen. Dieser stützte sich vor allem auf Artikel 20a im Grundgesetz: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung.“ Diese Bedenken teilen auch die Linken.
