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Home » Leichtsinnige Wanderer zahlen jetzt für Rettungseinsatz
Leben

Leichtsinnige Wanderer zahlen jetzt für Rettungseinsatz

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 20, 2026
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Hohe Preise

Italien: Leichtsinnige Wanderer werden ab jetzt zur Kasse gebeten


20.08.2026 – 11:43 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Dolomiten: Die Luftretter eines Rettungshubschraubers machen sich bereit, in Not geratene Personen aus dem Hochgebirge bei Cortina d’Ampezzo in Sicherheit zu bringen (Archivfoto). (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Stefan Sutka)

Ein falscher Tritt beim Wandern, ein Sturz beim Klettern oder plötzlich auftretende Kreislaufprobleme: Wählt man in Italien den Notruf, muss der Einsatz ab sofort womöglich selbst gezahlt werden.

Wer in Italien ohne medizinische Not die Rettungskräfte alarmiert, muss künftig unter Umständen für den Einsatz bezahlen. Die Finanzpolizei Guardia di Finanza hat dafür eine neue Gebührenregelung eingeführt. Sie gilt für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze, bei denen die Voraussetzungen für eine Kostenpflicht erfüllt sind.

Die Regelung ist Anfang August im italienischen Amtsblatt, der „Gazzetta Ufficiale“, veröffentlicht worden. Sie legt nicht nur fest, in welchen Fällen Betroffene zahlen müssen, sondern auch, mit welcher Summe Personal, Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge und Drohnen bei einem solchen Einsatz abgerechnet werden.

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Helikoptereinsatz kann bis zu 4.200 Euro kosten

Besonders hohe Kosten können entstehen, wenn Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Für einen mittleren zweimotorigen Hubschrauber werden 4.184,10 Euro pro Stunde berechnet. Bei einem leichteren zweimotorigen Hubschrauber sind es 2.892,05 Euro. Noch teurer kann der Einsatz von Flugzeugen sein.

Dabei gilt eine besondere Abrechnungsregel: Ist ein Luftfahrzeug weniger als eine Stunde im Einsatz, wird trotzdem eine volle Stunde berechnet. Dauert der Einsatz länger, werden Zeitabschnitte von mindestens 30 Minuten auf eine volle Stunde aufgerundet; kürzere Abschnitte werden als halbe Stunde berechnet.

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Notrufnummern in Italien

In ganz Europa muss man sich eigentlich nur eine Nummer merken: 112. Diese ist die allgemeine Notrufnummer. Hier ist man richtig, wenn man bei einem Notfall den Rettungsdienst, die Polizei oder Feuerwehr braucht.
Weitere wichtige Telefonnummern:
Staatspolizei: 113 (Unfälle, Diebstähle),
Feuerwehr: 115 (Feuer, Unwetter-Notfälle),
Medizinischer Notdienst: 118 (gesundheitliche Bedürfnisse).

Personalkosten kommen noch hinzu

Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für das eingesetzte Personal. Bei gewöhnlichen Einheiten liegen die festgelegten Stundensätze je nach Dienstgrad zwischen 30 und 60 Euro pro Einsatzkraft. Für Angehörige der Fliegerstaffeln werden zwischen 34 und 70 Euro pro Stunde angesetzt.

Auch Fahrzeuge tauchen in der Gebührenordnung auf. Hier wird nach gefahrenen Kilometern abgerechnet. Ein Motorschlitten kostet beispielsweise 1,50 Euro pro Kilometer, ein Quad 0,80 Euro pro Kilometer. Bei Geländewagen und Pick-ups liegen die Tarife je nach Fahrzeug und Antrieb etwa bei 31 bis 32 Cent pro Kilometer.

Wer muss für einen Rettungseinsatz zahlen?

Die neue Regelung bedeutet allerdings nicht, dass Rettungseinsätze in Italien grundsätzlich kostenpflichtig werden. Entscheidend sind die Umstände, die zu dem Einsatz geführt haben.

Zur Kasse gebeten werden kann, wer vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten eine Situation verursacht, die einen Rettungseinsatz notwendig macht. Das gilt auch für Menschen, die einen Einsatz anfordern, obwohl dafür keine tatsächliche Notwendigkeit oder kein gerechtfertigter Grund besteht.

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