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Home » Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026: So klappt die Briefwahl
Politik

Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026: So klappt die Briefwahl

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 17, 2026
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Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern

So klappt die Briefwahl


Aktualisiert am 17.08.2026 – 09:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen (Symbolbild): So klappt die Briefwahl. (Quelle: IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER/imago)

In einigen Wochen steht in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl an. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme per Briefwahl abgeben – darauf sollten sie achten.

Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern der neue Landtag gewählt. An diesem Tag geben Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für die Landtagswahl ab. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Stimme auch per Briefwahlunterlagen schon vorher abgeben.

Um per Briefwahl für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern abstimmen zu können, muss man wahlberechtigt sein und im Wählerverzeichnis stehen. Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 29. August verschickt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich spätestens bis zum 4. September bei der Gemeindewahlbehörde melden.

Briefwahl für die Landtagswahl 2026 richtig beantragen

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl mithilfe des enthaltenen Antrags angefordert werden. Dabei gibt es meistens zwei Optionen: ein Online-Formular oder einen Antrag per Post. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wer die Unterlagen per Post beantragen möchte, sendet den Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem Umschlag an das zuständige Wahlamt. Wenn die Wahlbenachrichtigung einen QR-Code enthält, kann der Wahlzettel auch online angefordert werden. Dafür werden unter anderem Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift abgefragt.

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Wenn Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen nicht selbst beantragen oder abholen können, besteht die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

So funktionieren Briefwahlunterlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Nach einer erfolgreichen Beantragung erhalten Wählerinnen und Wähler die Briefwahlunterlagen per Post. Diese bestehen aus:

  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • Stimmzettelumschlag
  • Wahlbriefumschlag
  • Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl

Diese Unterlagen werden wie im Wahllokal ausgefüllt. Anschließend wird der Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Wahlschein kommt unterschrieben gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.

Der Brief wird anschließend kostenfrei ohne Briefmarke per Post verschickt. Wer möchte, kann alternativ den Wahlbrief bei der in den Unterlagen angegebenen Stelle abgeben.

Fristen für Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am Freitag, dem 18. September 2026, bis 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Der Wahlbrief sollte spätestens bis zum 20. September, 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Falls die Wahlunterlagen nicht persönlich in der zuständigen Gemeinde abgegeben werden, ist es ratsam, den Wahlbrief spätestens bis zum Donnerstag, 17. September, per Post zu verschicken.

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