Keine frühzeitige Entlassung auf Bewährung

Gericht legt Mindesthaftdauer für Todespfleger fest


23.03.2026 – 18:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Niels Högel im Gerichtssaal (Archivbild): Der wegen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger hatte einen Antrag auf Feststellung der Mindestverbüßungsdauer gestellt. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich)

Für 85 Morde wurde er verurteilt, in rund 250 weiteren Fällen bestand ein Verdacht: Jetzt hat ein Gericht entschieden, dass Todespfleger Niels Högel noch viele Jahre im Gefängnis bleibt.

Niels Högel muss noch lange in Haft bleiben. Das Landgericht Oldenburg hat eine Entlassung zur Bewährung nach 15 Jahren abgelehnt und die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf 28 Jahre festgelegt, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Den Beschluss traf die 1. Große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts demnach bereits am 17. März. Zuvor hatte Högel beantragt, dass die Mindestverbüßungsdauer bestimmt werden soll. Der 49-Jährige befindet sich seit 2009 durchgehend im Strafvollzug. Er sitzt eine lebenslange Freiheitsstrafe ab.

Bei der Entscheidung zur Mindesthaftdauer seien die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt worden, teilte das Landgericht Oldenburg mit. Als besonders erschwerend sei das konkrete Maß der Schuld durch die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt worden.

Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben und dann als Held gefeiert zu werden. Viele der Patienten starben dabei. Das Landgericht Oldenburg sprach von Geltungssucht: Högel habe „seine Machtposition völlig verantwortungslos für seine eigenen Interessen ausgenutzt“.

Der ehemalige Pfleger wurde in mehreren Prozessen wegen des Todes von insgesamt 85 Patienten verurteilt. In rund 250 weiteren Fällen bestand ein Verdacht. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente erst mit jahrelanger Verspätung bekannt.

Wie das Gericht erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass Högel nach dieser Zeit entlassen wird. Bevor er auf freien Fuß kommt, müsse in jedem Fall geprüft werden, ob von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht. Dazu müsse dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, Högel kann dagegen noch Beschwerde einlegen. Dann muss das Oberlandesgericht Celle entscheiden.

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