Die Zündung für Explosionen ausgelöst, das habe er in beiden Fällen aber nicht, das sei ein anderer gewesen. Wer genau? Unklar. Wer die Ladung gezündet hat, ist ein entscheidender Punkt für die zu erwartende Urteilshöhe.

Doch nach Plan lief es für die Gruppe da schon nicht mehr: Ein Zeuge war nach dem lauten Knall auf die Straße gelaufen, sprach die Geldautomatensprenger an. In der Ferne war auch schon Blaulicht zu sehen. Es eilte also, die Zeit drängte. Schnell wurde der Tresor gesprengt. Doch Geld fanden die Täter nicht. Der Angeklagte vor Gericht: „Es war Chaos und ich verstand überhaupt nicht, was los war.“

Als sie aus der Bank gegangen seien, sei die Polizei schon am Tatort gewesen. Seine Komplizen seien ohne ihn geflüchtet: teils wohl mit dem Fluchauto, teils zu Fuß. H. stand also plötzlich alleine da, und das Polizeiauto habe nach einer kurzen Verfolgung direkt vor ihm gehalten.

Dann habe er eine Entscheidung getroffen, die „im Nachhinein völlig dämlich“ gewesen sei, gesteht H. vor Gericht: Er habe die Tür des Polizeiwagens zugedrückt, sodass einer der Polizisten nicht aussteigen konnte. Außerdem habe der Angeklagte, so sein Anwalt vorher, an seinen Gürtel gegriffen und so angedeutet, dass er eine Waffe trug – was er aber nicht der Fall war. Damit riskierte der junge Mann sein Leben: Er hatte Glück, dass die Beamten keine Waffen zogen.

Insgesamt gab sich H. am Dienstag reumütig, betonte, dass die Tat in Bergheim für ihn von vornherein eine einmalige Sache gewesen sei. Zur Identität seiner Komplizen, die bis heute flüchtig sind, schwieg der Angeklagte jedoch. Man habe sich von der Straße gekannt, Namen wolle er aber nicht nennen.

Dafür klagte er über die Monate in der Kölner Untersuchungshaft: „Sehr schwer“ sei die Zeit dort, seine Familie und die Verlobte in den Niederlanden würden seit seiner Festnahme „unter Schock“ stehen. Er sagte: „Meine Verlobte wartet auf mich, wir wollen einfach glücklich sein.“

Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt worden. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.

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