Urheberrechtsstreit in München

Gema klagt gegen OpenAI: Gericht urteilt über Songtexte bei ChatGPT

10.11.2025 – 19:31 UhrLesedauer: 1 Min.

ChatGPT (Archivbild): Vor dem Münchner Landgericht streiten sich Gema und OpenAi über die Nutzung von bekannten Liedtexten. (Quelle: IMAGO/Thomas Fuller / SOPA Images)

Das Landgericht München verkündet am Dienstag seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI. Es geht um Hits wie „Atemlos“.

Das Landgericht München I hat für Dienstag (11. November) eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem ChatGPT-Betreiber OpenAI angekündigt. Ab 10 Uhr will das Gericht seine Position zur Klage bekanntgeben. Möglich sind sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof.

Der Kern des Verfahrens betrifft die Nutzung von neun bekannten Liedtexten durch die KI-Software ChatGPT. Darunter fallen populäre Werke wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Auch der Hit „Atemlos“ von Helene Fischer ist Gegenstand des Verfahrens. Die grundsätzliche Frage lautet: Welche Rechte hat Künstliche Intelligenz bei urheberrechtlich geschützten Texten?

Die Gema wirft OpenAI vor, die Texte zum Training von ChatGPT verwendet zu haben. Bei einfachen Anfragen habe das System die Songtexte exakt oder weitgehend identisch ausgegeben. Die Verwertungsgesellschaft sieht darin eine Verletzung der Urheberrechte. OpenAI weist diese Vorwürfe zurück.

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