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Home » Länder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen
Politik

Länder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 2, 2026
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Länder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen

Gesellschaft

Länder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschärfen

Aktualisiert am 02.06.2026 – 19:15 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Fall von Marla Svenja Liebich hat eine neue Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst. (Archivbild) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

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Nach dem Fall Liebich fordern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schärfere Regeln, um einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts zu verhindern. Welche Änderungen stehen im Raum?

Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) verschärfen. Ziel der gemeinsamen Länderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sei es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern, teilte das sächsische Justizministerium mit. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte Diskussion ausgelöst

Mit Blick auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Anschließend hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern lassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.

Gegen mögliche Missbrauchsfälle vorgehen

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bitten die Bundesregierung, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter in solchen Fällen tätig werden können.

„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betont Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni eingebracht werden.

Gesetz soll ohnehin auf den Prüfstand

Unterstützung erhalten die drei Länder von Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der Fall Liebich habe erneut gezeigt, wie missbrauchsanfällig das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sei, sagt der CDU-Politiker. Daher sei es gut, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart hätten. Um diese Überprüfung, die eigentlich bis zum 31. Juli abgeschlossen sein soll, kümmert sich vereinbarungsgemäß das Bundesfamilienministerium.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann – das gilt auch für den Fall Liebich.“ Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sich die an. Eine Sprecherin des CDU-Familienministeriums verwies nach Angaben der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes.

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