„Vasco da Gama“
Kreuzfahrtschiff muss kurz nach dem Start umkehren
25.05.2026 – 13:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Kreuzfahrtschiff „Vasco da Gama“ sollte nach wochenlanger Reparatur endlich wieder in See stechen – doch der Neustart endete abrupt.
Vier Wochen Werft, eine Probefahrt, grünes Licht: Eigentlich schien der Weg frei für die „Vasco da Gama“. Am 23. Mai 2026 legte das Hochseeschiff des Stuttgarter Reiseveranstalters Nicko Cruises im französischen Brest ab, um nach Hamburg zu fahren und dort den regulären Kreuzfahrtbetrieb wieder aufzunehmen. Doch noch in der Nacht drehte das Schiff im Ärmelkanal um – und kehrte in die Werft zurück.
Wie das Kreuzfahrtportal „Schiffe und Kreuzfahrten“ berichtet, sei ein neu aufgetretener technischer Defekt an einer der Hauptmaschinen der Grund für die Rückkehr in den bretonischen Hafen gewesen. Nicko Cruises betont, dass das Problem in keinem Zusammenhang mit den zuvor durchgeführten Reparaturen am steuerbordseitigen Verstellpropeller stehe.
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Eine Pannenserie mit langer Vorgeschichte
In der Folge wurde die für den 26. Mai 2026 geplante 14-tägige Kreuzfahrt „Bis zum nördlichen Ende Europas“ mit Stopps in Bergen, Geiranger, den Lofoten und am Nordkap abgesagt. Betroffene Passagiere wurden informiert, Nicko Cruises bietet Umbuchungsmöglichkeiten an. Wie lange die erneute Reparatur dauern wird, ist noch unklar.
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Für Nicko Cruises ist dies ein weiterer Rückschlag in einer bereits belastenden Serie technischer Probleme. Seit Monaten kämpft die Reederei mit den Folgen eines defekten Verstellpropellers an der Steuerbordseite der „Vasco da Gama“. Das Problem hatte bereits die letzten zwei Etappen der Weltreise 2025/2026 beeinträchtigt und am 25. April 2026 zur vorzeitigen Einstellung des Betriebs in Lissabon geführt. Zwei Kreuzfahrten zu Beginn der Sommersaison 2026 mussten deshalb bereits abgesagt werden.
Welche Rechte haben die Passagiere jetzt?
Dem Rechtsportal „anwalt.de“ zufolge haben Passagiere, die von der Absage betroffen sind, folgende Rechte:
- Rückzahlung des Reisepreises: Betroffene haben Anspruch auf vollständige Erstattung des gezahlten Reisepreises in Geld – nicht in Form eines Gutscheins. Das schreibt das Gesetz eindeutig vor.
- Schadensersatz für zusätzliche Kosten: Wer etwa Stornokosten für gebuchte Flüge oder Hotels hatte, kann diese unter Umständen ebenfalls geltend machen. Die technische Instandhaltung des Schiffes zählt zu den Hauptpflichten des Veranstalters – technische Defekte befreien Reiseveranstalter daher grundsätzlich nicht von der Haftung.
- Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden: Auch ein Ausgleich für den entgangenen Urlaub ist denkbar. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, wie kurzfristig die Absage erfolgte.
Betroffene Passagiere sollten zunächst Nicko Cruises kontaktieren und ihre Ansprüche geltend machen. Wer keine zufriedenstellende Antwort erhält, sollte sich an einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt wenden.









