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Krankenversicherung der Rentner: Ab wann greift 90-Prozent-Regel?


20.02.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter: Die zweite Hälfte des Erwerbslebens ist entscheidend.

Gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter: Die zweite Hälfte des Erwerbslebens ist entscheidend. (Quelle: stockphotodirectors/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Krankenversicherung der Rentner.

Die Rentenversicherung behält in diesem Fall Ihren Anteil am Krankenkassenbeitrag und dem Zusatzbeitrag direkt ein, übernimmt – wie der Arbeitgeber im Berufsleben – die andere Hälfte und reicht beides an Ihre Krankenkasse weiter. Sie selbst brauchen sich also um nichts zu kümmern. Doch für die Versicherungspflicht müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Um in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein zu können, müssen Rentner in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Das ist die sogenannte Vorversicherungszeit. Ein t-online-Leser fragt sich, wann genau dieses Erwerbsleben beginnt. Er möchte wissen: „Gilt die Wehrpflicht vor 1990 als erste Erwerbstätigkeit? Und wird der Tag der Einberufung für die Krankenversicherung der Rentner als Stichtag genommen, um die zweite Hälfte des Erwerbslebens zu definieren?“

Die Antwort lautet: Nein. „Das Erwerbsleben beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit der Rentenantragstellung. Grundwehrdienst oder auch Zivildienst gelten nicht als erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung“, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Die gesetzliche Krankenkasse prüfe von sich aus, ob Rentenantragsteller die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Tun sie das nicht, haben Rentner die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dann müssen Sie Ihren Krankenkassenbeitrag selbst an die Krankenversicherung überweisen. Die Rentenversicherung übernimmt auf Antrag aber wieder die Hälfte des Beitrags. Diese zahlt sie Ihnen als Zuschuss.

Insgesamt werden 14,6 Prozent Ihrer Bruttorente plus, je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag fällig. Rentner, die privat krankenversichert sind, zahlen keinen einheitlichen Beitragssatz in die Krankenversicherung. Der Beitrag für die PKV richtet sich unter anderem nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand.

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