Kritik am Krankenhaus bei Mordprozess
Pfleger Ulrich S. bekommt die Höchststrafe – keine Regung
Aktualisiert am 05.11.2025 – 18:27 UhrLesedauer: 4 Min.

Im Mordprozess gegen den Aachener Krankenpfleger Ulrich S. ist das Urteil gefallen. Er wird wegen Mordes an zehn Patienten und 24-fachen Mordversuchs verurteilt.
Es ist ein Urteil im Mammutprozess gegen Ulrich S. gefallen. Das Aachener Schwurgericht hat den ehemaligen Pfleger des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen wegen zehn Morden und 24 Mordversuchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Richter Markus Vogt verhängte zusätzlich ein Berufsverbot, da im Fall von Ulrich S. Wiederholungsgefahr bestehe. Eine Sicherheitsverwahrung gibt es für den ehemaligen Pfleger derweil nicht.
Bei der Verkündung des Urteils zeigte Ulrich S., der in vorherigen Verhandlungen durch aufbrausende und laute Kommentare aufgefallen war, keine einzige Regung.
Der am Mittwoch verurteilte Mörder Ulrich S. hat laut Gutachten eine kombinierte narzisstisch-dissoziale Persönlichkeitsstörung. Das bedeutet, dass der Ex-Pfleger ein übertriebenes Selbstwertgefühl und ein starkes Bedürfnis nach Bewunderung hat, gleichzeitig aber auch durch mangelndes Einfühlungsvermögen und rücksichtsloses, regelwidriges Verhalten auffällt. Diese Persönlichkeitsstörung hätte, so Richter Markus Vogt, zwar keine Auswirkungen auf Ulrich S. Schuldfähigkeit gehabt, aber sehr wohl Hinweise auf seine Motivation gegeben.
So berichtete der Angeklagte während des gesamten Prozesses, er sei durchgehend verkannt und unterschätzt worden. Man hätte ihm das Bundesverdienstkreuz überreichen sollen, habe Ulrich S. im Laufe der Verhandlung behauptet. Seine ehemaligen Kollegen berichteten hingegen von extrem zynischen bis hin zu teils menschenverachtenden Aussagen. So habe er die Spritze mit dem Medikament, das in zehn Fällen erwiesenermaßen zum Tod führte, etwa als „Willkommensspritze“ bezeichnet.
Auch, dass er andere Arbeitsweisen nur schwer ertragen konnte, sei seiner Persönlichkeitsstörung zuzurechnen, stellte Richter Markus Vogt fest. Wenn vor oder während der Schicht von Ulrich S. nicht alles sauber und ordentlich war, habe er zornig und ungehalten reagiert. Der Angeklagte habe ein bestimmtes Bild von der Arbeit und ihrer Ausführung gehabt. Auf Kollegen, die dieses Bild störten, habe er wiederholt empfindlich reagiert. Dies hänge auch damit zusammen, so Richter Markus Vogt, dass Ulrich S. sich selbst für kompetenter gehalten habe als andere Kollegen, als Ärzte und als Vorgesetzte.
Zu dem Bild, das Ulrich S. von guter und ordentlicher Arbeit hatte, gehörte auch, dass er während seiner Nachtschicht seine Patienten wusch. Ob er sie dafür in ihrer Nachtruhe unterbrechen musste, war dem ehemaligen Pfleger gleichgültig. Für ihn habe allein gezählt, dass sie sauber, ruhig und „gut symptomkontrolliert“ gewesen seien, wie er selbst immer wieder am Ende seiner Nachtschicht dokumentierte.
Um während der Ausübung seiner Arbeit vier bis sechs Stunden „seine Ruhe“ zu haben, gab Ulrich S. den Patienten ein stark sedierendes Medikament. Laut eigenen Aussagen wollte der den Patienten damit ein friedliches Einschlafen ermöglichen und Schmerzen lindern. Vor Gericht behauptete Ulrich S. nicht gewusst zu haben, dass das Mittel Atemdepressionen und damit den Tod hervorrufen könne.










