Spielraum im Gesetz
Steuertrick spart Tausende Euro bei der Krankenversicherung
Aktualisiert am 25.02.2026 – 17:47 UhrLesedauer: 2 Min.

Mit geschickter Planung lassen sich kräftig Steuern sparen. Für privat und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gibt es Spielraum im Gesetz.
Steigende Prämien, höhere Zusatzbeiträge – sowohl in der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherung kommen höhere Kosten auf die Versicherten zu. Doch zumindest ein Teil von ihnen kann sich einen Steuervorteil sichern. Tausende Euro mehr sind je nach persönlicher Situation für Sie drin. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Demnach können Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Beamte, die privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind, ihre Krankenkassen- und Pflegebeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag im Voraus zahlen. Das bringt gleich zwei Steuerspareffekte auf einmal:
Der Steuertrick besteht also darin, die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von sonstigen Vorsorgebeiträgen zu trennen. Letztere können nämlich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgesetzt werden, was Ihnen in der Regel aber nichts nützt, da Sie allein mit der Basiskrankenversicherung diesen Betrag schon überschreiten.
Wie viele Steuern Sie genau sparen, hängt laut der Lohnsteuerhilfe Bayern von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihrer Veranlagungsart, dem gewählten Beitragsmodell in der Krankenversicherung und der Anzahl Ihrer zusätzlichen Versicherungen ab.
Der Trick eignet sich allerdings nur für Versicherte, die ausreichend Geld auf der hohen Kante haben. Denn schließlich muss man es sich erst mal leisten können, die Basisbeiträge für drei Jahre im Voraus zu begleichen. Zudem müssen Sie auch einen eventuellen Arbeitgeberanteil erst einmal vorstrecken. Wer das nicht stemmen kann, kann die Vorleistung auch auf ein oder zwei Jahre reduzieren – dadurch schrumpft dann aber auch der steuerliche Vorteil.
Bei Paaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, also die sogenannte Zusammenveranlagung nutzen, ist das Modell zudem nur dann besonders rentabel, wenn beide privat krankenversichert sind. Andernfalls verhindern die Beiträge des gesetzlich Pflichtversicherten wieder die Absetzbarkeit sonstiger Vorsorgebeiträge, da sie die Höchstgrenze bereits alleine erreichen.