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Home » Krankenkassen dürfen bald ungefragt anrufen
Wirtschaft

Krankenkassen dürfen bald ungefragt anrufen

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 28, 2026
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Krankenkassen dürfen bald ungefragt anrufen

Neue Regelung

Krankenkasse darf bald anrufen – droht Druck beim Krankengeld?


28.05.2026 – 07:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine kranke Frau am Telefon: Krankenkassen sollen mehr Rechte bekommen, Bezieher von Krankengeld zu kontaktieren. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Juanma Cuevas/imago)

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Wer Krankengeld bekommt, könnte bald von seiner Krankenkasse angerufen werden. Ein Widerspruch soll erst nach dem ersten Gespräch möglich sein.

Wenn ab kommendem Jahr Ihr Telefon klingelt, könnte Ihre Krankenkasse am anderen Ende der Leitung sein. Was harmlos klingt, hat einen ernsten Hintergrund – denn das Gespräch kann für Bezieher von Krankengeld unter Umständen unangenehme Folgen haben.

Möglich macht die Anrufe eine geplante Gesetzesänderung. Bislang gilt: Eine Krankenkasse darf die Bezieher von Krankengeld nur dann zu Themen wie Wiedereingliederung oder Arbeitsfähigkeit kontaktieren, wenn die Versicherten dieser Kontaktaufnahme zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel ist ein Anruf durch die Kasse unproblematisch. Wiederholt berichteten Sozialverbände in der Vergangenheit jedoch davon, dass Krankengeldbezieher von den Kassenmitarbeitern unter Druck gesetzt wurden, ihren Job zu kündigen, einen Rentenantrag zu stellen oder frühzeitig ihre Arbeit wiederaufzunehmen.

Zustimmungspflicht wird zu Widerspruchsrecht

Die bisherige Zustimmungspflicht war für die Versicherten somit ein wichtiges Schutzrecht. Doch das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, die Zustimmungspflicht durch ein Widerspruchsrecht zu ersetzen.

Das bedeutet: Krankenkassen dürfen ihre Versicherten bald schriftlich, elektronisch, aber auch telefonisch kontaktieren, wenn diese Krankengeld erhalten oder der Bezug bevorsteht. Erst in diesem Gespräch müssen die Kassen die Versicherten informieren, dass diese die weitere Kontaktaufnahme untersagen können. „Im Falle eines Widerspruchs ist eine weitere Kontaktaufnahme unzulässig, soweit sie nicht zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend erforderlich ist“, heißt es im Gesetzesentwurf.

Begründet wird die Gesetzesänderung mit einer Verbesserung der Beratung durch die Krankenkassen. Gleichzeitig schwingen finanzielle Interessen mit: Die Auszahlung von Krankengeld ist einer der größten Kostenblöcke der gesetzlichen Krankenkassen: Rund 21,6 Milliarden Euro zahlten die Kassen hierfür im vergangenen Jahr.

„Zusätzlicher psychischer Druck“

Auf Ablehnung stößt die neue Regelung beim Sozialverband VdK. „Diese Änderung würde eine erhebliche Verschlechterung des Patientenschutzes darstellen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele zu t-online. „Krankenkassen könnten nach der neuen Regelung Krankengeldbezieher am Telefon psychologisch und rechtlich unter Druck setzen, um eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erreichen.“ Viele Versicherte befänden sich während des Krankengeldbezugs in einer sehr vulnerablen Phase. „Unvorbereitete Anrufe der Krankenkasse erzeugen in dieser Situation nur zusätzlichen psychischen Druck.“

Noch handelt es sich beim GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz um einen Entwurf. Eine Verabschiedung durch den Bundestag steht aus, Änderungen sind somit weiterhin möglich.

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