Zu den Höhepunkten des Schiffsalltags gehört die üppige Verköstigung. Dennoch dürfen abgepackte Snacks, Süßwaren und Proteinriegel in der Regel mitgebracht werden. Wichtig dabei ist, dass es sich um unverderbliche Lebensmittel handelt. Im Umkehrschluss kann jeder, der mit selbst gemachter Marmelade oder Kuchen beziehungsweise frischem Obst anreist, darauf wetten, dass diese verderblichen Produkte eingezogen werden.
Ein ganzes Kapitel für sich sind die Themen „Alkohol“ und „Alkoholschmuggel“. Mitgebrachte Spirituosen konfiszieren die Reedereien bis zum Reiseende. Selbst die im Bordladen gekauften Duty-free-Alkoholika werden erst beim Auschecken ausgehändigt. Die Reedereien handeln so, weil sie mit dem Alkoholausschank Geld verdienen, erklärt das Kreuzfahrtportal.
„Cruisetricks.de – Der Kreuzfahrt-Ratgeber“ gibt zu bedenken: „In einem Restaurant an Land würde (fast) niemand auf die Idee kommen, mitgebrachte Getränke aufzumachen.“ Gäbe es diese Art von Zusatzgeschäft nicht, wären die Kreuzfahrten teurer.
Und noch etwas sollten Kreuzfahrtgäste besser gar nicht erst einpacken, geschweige denn anziehen: Kleidung mit politischen, rassistischen, religiösen und diskriminierenden Aussagen. So gibt es auf Carnival-Cruise-Schiffen seit Ende 2019 ein Verbot von Textilien, die andere beleidigen könnten. „Während der Kreuzfahrt sollte keine Kleidung getragen werden, die als anstößig angesehen werden könnte“, heißt es unter der Rubrik „Fragen und Antworten“. „Außerdem dürfen Kleidung/Accessoires keine negativ ethnischen oder rassistischen Kommentare, Hass oder Gewalt in irgendeiner Form fördern.“
