„Massives juristisches Paradoxon“

Könnte König Charles III. Zeuge in einem Andrew-Prozess werden?


21.02.2026 – 15:56 UhrLesedauer: 2 Min.

Andrew Mountbatten-Windsor (l.) und König Charles III.: Der Epstein-Skandal überschattet das britische Königshaus. (Quelle: Joanna Chan/AP/dpa/dpa-bilder)

Die Ermittlungen gegen den Ex-Prinzen Andrew werfen Fragen auf. Die drehen sich neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch um die Stellung von König Charles III.

Könnte Andrew Mountbatten-Windsor seinen Bruder, König Charles III., in den Epstein-Skandal hineinziehen? Ersterer war am 19. Februar wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch festgenommen und nach mehreren Stunden wieder freigelassen worden. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an. Bei einer Anklage müsste er sich vor einem Richter verantworten. Ist es möglich, dass dann auch sein Bruder Charles vor Gericht erscheinen muss?

Der britische König genießt als einziger Royal im britischen Rechtssystem persönliche Immunität und ist damit vor Strafverfolgung geschützt. Unter bestimmten Umständen könnte er aber in ein Verfahren gegen seinen Bruder einbezogen werden, wie die britische Zeitung „Daily Mail“ schreibt.

Es gebe aber eine Konstellation, durch die Andrew seinen Bruder dennoch in das Verfahren hineinziehen könnte. Die britische Juristin Ruth Peters erläuterte im Gespräch mit „Daily Mail“, Andrew könne in seiner Aussage behaupten, der König sei in all seine Handlungen eingeweiht gewesen. Damit würde Charles mittelbar Teil des Verfahrens. Insbesondere dann, wenn Andrews Verteidigung argumentieren würde, der König verfüge über Beweise, „die für einen fairen Prozess von zentraler Bedeutung sind“.

Peters wies allerdings auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Folgen eines solchen Schritts hin. Ein derartiges Vorgehen würde das Gericht vor ein bislang beispielloses Problem stellen. „Entweder das Gericht hält an der alten Immunität der Krone fest und gefährdet damit möglicherweise die Fairness des Prozesses, oder es bricht mit einer jahrhundertealten Tradition, indem es den Monarchen als Zeugen vorlädt“, erklärte die Juristin.

Sie führte weiter aus: „In den Augen des Gesetzes ist der König die Quelle der Gerechtigkeit. Die Gerichte sind seine Gerichte – die Fälle werden in seinem Namen verhandelt.“ Daraus ergebe sich ein „massiver rechtlicher Widerspruch“, da Charles „nicht effektiv Zeuge in seinem eigenen Strafverfahren sein kann“.

Noch steht nicht fest, ob Andrew vor Gericht kommt. Sollte es jedoch zu einer Anklage und später zu einem Schuldspruch kommen, droht ihm laut „Daily Mail“ im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe.

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