Close Menu
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Gerade angesagt

Kritik an Alexander Zverev: TV-Experte verteidigt Tennis-Star

Oktober 8, 2026

So sah Schauspielerin Anouschka Renzi früher aus

Oktober 8, 2026

ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY gesucht“ – erste Hinweise zu Serientäter

Oktober 8, 2026

Ryanair streicht 700.000 Sitzplätze in Deutschland

Oktober 8, 2026

Vier Geschwister tot – jetzt ist sie allein

Oktober 8, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
Deutsch Sprechen
Abonniere jetzt
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Deutsch Sprechen
Home » Können Enkel den Pflichtteil verlangen?
Wirtschaft

Können Enkel den Pflichtteil verlangen?

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 25, 2026
Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Können Enkel den Pflichtteil verlangen?

Frag t-online

Haus zu Lebzeiten verschenkt: Kann der Enkel den Pflichtteil verlangen?


25.07.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Ältere Frau im Gespräch mit Verwandten: Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird es schnell kompliziert.Vergrößern des Bildes

Ältere Frau im Gespräch mit Verwandten: Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird es schnell kompliziert. (Quelle: AzmanL/getty-images-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Jede Woche beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Immobilienschenkungen.

Wer sein Vermögen schon zu Lebzeiten verteilt, möchte in der Regel klare Verhältnisse schaffen und späteren Streit unter den Angehörigen vermeiden. Auch steuerlich kann sich eine solche vorweggenommene Erbfolge lohnen. Doch gerade bei Immobilien kann eine Schenkung innerhalb der Familie schnell kompliziert werden.

Das gilt etwa dann, wenn ein Kind des Erblassers bereits verstorben ist und dessen Nachkommen Ansprüche anmelden. So geschehen auch bei einer t-online-Leserin; sie schreibt: „Meine Mutter hat meiner Schwester und mir zu Lebzeiten ihr Haus geschenkt. Unser Bruder war schon verstorben, allerdings will sein Sohn jetzt den Pflichtteil. Ist das rechtens?“

Auch Enkel haben Pflichtteilsansprüche

Die kurze Antwort: Ja, das kann grundsätzlich rechtens sein. Denn auch Enkel können unter bestimmten Umständen Pflichtteilsansprüche haben.

„Ist ein Kind des Erblassers bereits vorverstorben, treten dessen eigene Kinder rechtlich an seine Stelle“, erklärt Lisa Sönnichsen, Notarin in Hamburg und Vorstandsmitglied der Hamburgischen Notarkammer. Das bedeutet: Der Sohn des verstorbenen Bruders kann grundsätzlich die Ansprüche geltend machen, die sonst seinem Vater zugestanden hätten.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

CheckVielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben eine E-Mail von uns erhalten.

Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.

Dazu gehört auch der Pflichtteil, sofern der Enkel nicht selbst als Erbe eingesetzt wurde. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gesicherter Mindestanspruch naher Angehöriger, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger erhalten, als ihnen nach dem Pflichtteilsrecht zustehen würde.

  • Trotz Anspruch: Wie Sie Ihren Pflichtteil beim Erbe verlieren können

Zeitpunkt der Schenkung spielt eine Rolle

Im geschilderten Fall kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Das Haus wurde bereits zu Lebzeiten verschenkt. Dadurch kann unter Umständen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. Dieser soll verhindern, dass Pflichtteilsberechtigte leer ausgehen, nur weil Vermögen kurz vor dem Tod verschenkt wurde.

Eine Rolle spielt dabei vor allem der Zeitpunkt der Schenkung. Liegt diese weniger als zehn Jahre zurück, kann sie bei der Berechnung des Pflichtteils teilweise berücksichtigt werden. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer fällt sie ins Gewicht. Lesen Sie hier, wie sich die Zehnjahresfrist bei Schenkungen berechnet.

Komplizierter wird es, wenn sich die Mutter bei der Übertragung Rechte vorbehalten hat – etwa ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht an der Immobilie. Dann beginnt die Zehnjahresfrist, während der sich der Ergänzungsanspruch stetig verringert, in der Regel noch nicht zu laufen. „Ob und in welcher Höhe tatsächlich Ansprüche bestehen, hängt daher stark von den Umständen der Schenkung und dem zeitlichen Ablauf ab“, so Sönnichsen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Ähnliche Neuigkeiten

Wirtschaft

Auch über die zweite Rente muss noch verhandelt werden

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Bitcoin-Kurs aktuell: Kryptowährung trotzt US-Zins

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Mehr Menschen geraten in Zahlungsnot

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Deutsche Bahn im Abwehrkampf gegen Italo: Urteil gefallen

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Modekette ist nach 162 Jahren insolvent – 90 Mitarbeiter bangen

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Was ist finanziell besser für die Familie?

Oktober 8, 2026

Abonnieren Sie Neuigkeiten

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates aus Deutschland direkt in Ihren Posteingang.

Redakteurfavoriten

So sah Schauspielerin Anouschka Renzi früher aus

Oktober 8, 2026

ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY gesucht“ – erste Hinweise zu Serientäter

Oktober 8, 2026

Ryanair streicht 700.000 Sitzplätze in Deutschland

Oktober 8, 2026

Vier Geschwister tot – jetzt ist sie allein

Oktober 8, 2026

Lechner fordert „überzeugenden Plan“ von Kanzler Merz

Oktober 8, 2026
Neueste Beiträge

Afrikas Verbände wollen Fifa-Boss unterstützen

Oktober 8, 2026

Auch über die zweite Rente muss noch verhandelt werden

Oktober 8, 2026

Redo entsetzt mit anzüglichem Kommentar

Oktober 8, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Deutsch Sprechen. All Rights Reserved.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.