Norwegischer Palast teilt mit
Gesundheitszustand von König Harald V. verschlechtert sich
Aktualisiert am 27.08.2026 – 09:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit mehr als einer Woche ist König Harald V. im Krankenhaus. Jetzt gibt das norwegische Königshaus ein Update zu seinem Zustand. Ihm geht es schlechter.
In einer Pressemitteilung, die der norwegische Palast in Oslo am Donnerstag, dem 27. August veröffentlichte, hieß es jetzt konkret: „Der Gesundheitszustand Seiner Majestät des Königs hat sich verschlechtert.“ Weiter wurde betont, dass der Zustand von Harald V. „sehr ernst“ sei. Kronprinz Haakon und Königin Sonja sagen alle ihre Programme ab.
Am Sonntagabend hatte der Palast darüber informiert, dass sich der Gesundheitszustand des 89-Jährigen am Wochenende verschlechtert habe. Er wird wegen einer bakteriellen Infektion im Blut mit Antibiotika behandelt. Seit dem 17. August liegt der Monarch im Osloer Nationalkrankenhaus, zuvor war er wochenlang mit Kortison gegen die Blutkrankheit hämolytische Anämie behandelt worden.
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Für König Harald V., der seit 1991 auf dem Thron sitzt, ist es nicht der erste gesundheitliche Rückschlag: 2024 bekam er nach einer Infektion in Malaysia einen Herzschrittmacher, im Februar wurde er auf Teneriffa behandelt. Haralds Sohn, Kronprinz Haakon, ist derzeit Norwegens Regent. Am Krankenbett wechseln sich die Familienmitglieder ab.

Das norwegische Königshaus macht ein heftiges Jahr durch. Die schwer lungenkranke Kronprinzessin Mette-Marit, Frau von Prinz Haakon, hatte im Juni eine neue Lunge bekommen. Ohne das neue Organ hätte sie nach Einschätzung von Ärzten nur noch ein Jahr zu leben gehabt.
Auch Prinzessin Astrid, die Schwester des Königs, kämpft mit gesundheitlichen Problemen: Sie hat ein schwaches Herz. Hinzukommen frühere Kontakte zu dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein sowie der Prozess gegen Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby, den sie mit in die Ehe gebracht hat. Im Juni wurde er unter anderem wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht zu vier Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.