Regeln sollen verschärft werden

Krankschreibung soll ab erstem Tag Pflicht werden

Aktualisiert am 02.07.2026 – 10:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Symbolbild): Die Regeln für die sogenannte AU sollen verschärft werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Der Krankenstand in vielen Firmen lag zuletzt auf einem relativ hohen Niveau. Die Koalition will jetzt mit zwei Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegensteuern.

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen nach den Plänen der schwarz-roten Koalition die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärft werden. Eingeführt werden soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten.

Vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Allerdings können Arbeitgeber bereits vorher ein Attest einfordern. Abgeschafft werden soll zudem die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen.

Regierung schafft telefonische Krankschreibung ab

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen – unter der Bedingung, dass sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Eine Verlängerung ist nicht möglich, sondern erfordert einen Besuch in der Arztpraxis.

Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

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Merz beklagte hohen Krankenstand

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, die Regelung zu überprüfen.

Vorhaben stößt auf scharfe Kritik

In der Ärzteschaft stieß das Vorhaben indes auf scharfe Kritik. Hausärzte befürchten eine Überlastung ihrer Praxen, wenn Tausende Arbeitnehmer mit leichteren Erkrankungen in die Praxen strömen, um sich eine Krankschreibung zu besorgen. Stattdessen hatte Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, für eine Ausweitung der bestehenden Regelung plädiert – auf vier oder fünf Tage.

Verschiedene Untersuchungen hatten in der Vergangenheit zudem gezeigt, dass die telefonische Krankschreibung nicht für den hohen Krankenstand verantwortlich ist. So kam eine Studie des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung Ende 20205 zu dem Schluss: Nicht die telefonische Krankschreibung ist verantwortlich für den hohen Krankenstand, sondern die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Durch diese würden Krankschreibungen systematischer erfasst.

Auch die Verbraucherzentralen lobten die elektronische Krankschreibung als „Erfolgsmodell“. Diese spare Zeit, schütze vor Ansteckungen im Wartezimmer und entlaste Praxen. Hierdurch seien in den vergangenen zwei Jahren Millionen unnötiger Praxisbesuche vermieden worden.

Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

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