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Kinder in der DDR geboren: Habe ich Anspruch auf Mütterrente?


20.03.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Mehr Rente: Die sogenannte Mütterrente schließt eine Lücke bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Mehr Rente: Die sogenannte Mütterrente schließt eine Lücke bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten. (Quelle: Sladic/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente.

Damit erkennt der Staat Kindererziehung als wichtige Leistung an und schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach der Geburt der Kinder oft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Lange Zeit gab es allerdings einen Unterschied zwischen Eltern jüngerer und älterer Kinder.

Das fragen sich gleich mehrere t-online-Leserinnen. Eine von ihnen schreibt: „Meine Kinder sind 1973 und 1976 noch in der DDR geboren. Habe ich einen Anspruch auf Mütterrente?“

Die erfreuliche Antwort: „Ja, ob die Kindererziehung in der ehemaligen DDR oder im Bundesgebiet erfolgte, spielt keine Rolle“, sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. „Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8. Mai 1945, somit auch Kindererziehungszeiten, sind den Zeiten im Bundesgebiet gesetzlich gleichgestellt.“

Seit dem 1. Juli 2014 gibt es für alle Mütter oder Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, die sogenannte Mütterrente I. Damit wurden pro Kind bis zu zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, also bis zu zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. 2019 folgte eine zweite Verbesserung: Seitdem werden bis zu 2,5 Rentenpunkte pro Kind anerkannt (Mütterrente II).

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