Riesen-Ärger nach Autokauf
Frau entdeckt Code auf Kennzeichen
Aktualisiert am 12.12.2025 – 15:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau kauft sich ein neues Auto und beauftragt dabei einen Zulassungsdienst für ihr Kennzeichen. Dann erlebt sie eine böse Überraschung.
Eine spezielle Kombination aus Buchstaben und Zahlen auf einem Autokennzeichen löst derzeit großen Ärger in Nordsachsen aus. Als eine Frau aus Taucha ihren neuen Gebrauchtwagen im Autohaus abholte, staunte sie: Ihr Nummernschild zeigte eine aus ihrer Sicht eindeutige NS-Botschaft: „DZ-AF-88“.
Nicht nur die Kombination aus A und F fiel ihr auf, auch die Nummer 88. Sie ist in rechten Kreisen oft ein Erkennungsmerkmal und steht für den achten Buchstaben des Alphabets: das H. Die Kombination aus zweimal acht steht somit für den Hitlergruß. „Ich habe ‚Adolf‘ und ‚Führer‘ gesehen und vor allem die 88“, erklärte die 59-Jährige dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Für die 59-jährige Frau war deshalb klar: „Ich würde selbst denken, dass das Auto einem Nazi gehört.“ Insbesondere mit Blick auf ihren Arbeitsort, den Leipziger Stadtteil Connewitz, mache ihr das Sorgen. Er gilt als Hochburg der linksextremen Szene. „Ich hätte mein Auto gern noch eine Weile“, machte sie im Gespräch mit dem RND deutlich.
Eine Beschwerde beim Autohaus, dem Zulassungsdienst, der das Kennzeichen in Auftrag gegeben hatte, und beim Landkreis Nordsachsen brachte allerdings nichts.
Steffen Fleischer, Dezernent für Ordnung und Kommunales des Landkreises, erklärte auf Anfrage von t-online: „Die Gesamtzahl möglicher Kennzeichenkombinationen ist extrem groß. Alle eventuellen Assoziationen oder subjektiven Befindlichkeiten zu identifizieren, kann eine Kfz-Zulassungsbehörde nicht leisten.“ Wichtig wären für die Behörde vor allem die rechtlichen Vorgaben.
Bundesweit sind laut Fleischer nicht alle Buchstabenkombinationen erlaubt. So seien etwa die Kombinationen SS, SA, NS, HJ und KZ verboten. Sie haben einen Bezug zum Nationalsozialismus. SS steht zum Beispiel für Schutzstaffel, SA für Sturmabteilung, NS für Nationalsozialismus, HJ für Hitlerjugend und KZ für Konzentrationslager. Während in Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zusätzlich auch Kombinationen wie die 88 verboten sind, gibt es eine solche Regelung in Sachsen nicht. „Weitere Bundes- bzw. Landeseinschränkungen wurden bisher nicht getroffen“, erklärte Fleischer t-online.
Rechtlich spricht also nichts gegen das Kennzeichen. Allerdings besteht für einen Halter auch keine Pflicht, ein bestimmtes Kennzeichen anzunehmen. „Hätte der Zulassungsdienst die Annahme des genannten Kennzeichens generell verweigert, dann hätte die Zulassungsbehörde ein anderes Kennzeichen ausgegeben“, so der Experte. Eine spätere Rückgabe des Kennzeichens ist laut Fleischer zwar möglich, aber nicht kostenlos.
Der Frau aus Taucha blieb so nur eine Möglichkeit: Sie musste 90 Euro zahlen und bekam so schließlich ein anderes Kennzeichen. „Ich hatte auf Kulanz gehofft“, sagte sie.
