Die Rettungsgasse kann bei einem Unfall über Leben und Tod entscheiden. Aber oft geschehen dabei Fehler. Mit dieser Regel wird sie zum Kinderspiel.

Auf Außerortsstraßen oder Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung ist es entscheidend, die Rettungsgasse bereits bei Schrittgeschwindigkeit zu bilden – und zwar noch bevor sich Rettungs- oder Abschleppfahrzeuge von hinten einem Stau nähern.

Die „Rechte-Hand-Regel“ als nützliche Gedächtnisstütze

Dabei kann die „Rechte-Hand-Regel“ als schnelle Hilfe dienen: Die Finger der rechten Hand stehen von oben gesehen für die Fahrspuren. Der Daumen symbolisiert den linken Fahrstreifen, auf dem nach links auszuweichen ist, während alle anderen Finger nach rechts zeigen, um die Rettungsgasse zu bilden – sie liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.

Wer nicht rechtzeitig Platz macht, gefährdet nicht nur die Rettungskräfte auf ihrem Weg zu den Verunglückten, sondern kann sie auch zu riskanten Fahrmanövern zwingen, die zu weiteren Unfällen und Verletzungen führen können. Daher ist es entscheidend, die Rettungsgasse richtig und rechtzeitig zu bilden, um Menschenleben zu retten.

Verstöße werden hart geahndet

Jede Verzögerung bei der Bildung der Rettungsgasse kann lebensbedrohliche Konsequenzen haben. Deshalb ist die Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Unerlaubtes Befahren ist tabu

Grundsätzlich dürfen nur bestimmte Einsatzkräfte wie Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Abschleppunternehmen die Rettungsgasse nutzen. Für alle anderen ist sie tabu. Verstöße bringen ein Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

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