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Home » Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren
Politik

Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 2, 2026
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Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren

Verfassungsschutz

Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren

Aktualisiert am 02.03.2026 – 18:03 UhrLesedauer: 2 Min.

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Alice Weidel und Tino Chrupalla stehen gemeinsam an der Spitze der AfD und sind auch Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. (Archivfoto) (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Die AfD bleibt vorerst Verdachtsfall: Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren wird keine Beschwerde eingelegt. Was das für das weitere Vorgehen bedeutet.

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD wird im Eilverfahren nicht vor dem Oberverwaltungsgericht landen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der Inlandsnachrichtendienst bearbeitet die Partei damit weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum.

Das Bundesinnenministerium werde sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, fügte der Ministeriumssprecher hinzu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen.

Dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Der Verfassungsschutz war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze. Im Mai 2025 gab das Bundesamt bekannt, dass es die Gesamtpartei künftig als gesichert extremistische Bestrebung bearbeiten werde. Dagegen klagte die AfD.

Ob das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, hängt angesichts der ausführlichen Begründung im Eilverfahren wohl maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz noch zusätzliche Belege vorlegt. Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem Observation und die Beschaffung von Informationen über sogenannte V-Leute. Darunter versteht man Vertrauenspersonen, die Informationen aus bestimmten Milieus liefern. Im Gegensatz zu verdeckten Ermittlern gehören sie dem beobachteten Umfeld an.

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