Nach 1,28-Promille-Fahrt
Rapperin Katja Krasavice rechtskräftig verurteilt
18.02.2026 – 19:23 UhrLesedauer: 1 Min.
Nach einer Polizeikontrolle in Leipzig gibt es eine klare Entscheidung im Fall Katja Krasavice. Die Rapperin akzeptiert weite Teile des Strafbefehls – ein Punkt bleibt offen.
Im Verfahren gegen Katja Krasavice wegen Trunkenheit am Steuer ist eine wesentliche Entscheidung gefallen. Die Rapperin hat den Strafbefehl laut „Bild“ weitgehend akzeptiert, nur die Höhe der Geldstrafe bleibt offen. Damit ist die 29-Jährige rechtskräftig verurteilt. Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zog sie größtenteils zurück. Strittig sind lediglich die 50 Tagessätze, also die Berechnung der Geldstrafe.
Ende Mai vergangenen Jahres war Krasavice in Leipzig von der Polizei gestoppt worden. Ein Test ergab 1,28 Promille. Das Amtsgericht Leipzig verhängte daraufhin rund 160.000 Euro Geldstrafe sowie eine Führerscheinsperre von zehn Monaten. Grundlage war die Annahme eines monatlichen Einkommens von 96.000 Euro. Der Führerscheinentzug ist bereits rechtskräftig.
Ein ursprünglich geplanter Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Laut einem Gerichtssprecher beschränkte ihr Anwalt den Einspruch auf die Tagessatzhöhe. Die zuständige Richterin kann nun im Beschlussverfahren ohne öffentliche Verhandlung entscheiden. Üblicherweise werden dafür Einkommensnachweise geprüft.
Amtsgerichtssprecher Stefan Blaschke sagte der „Bild“-Zeitung: „Nun wird ohne Verhandlung im Beschlussverfahren entschieden.“ Das könne bis zu einem Monat dauern. Sollte die neue Festsetzung nicht akzeptiert werden, käme es doch noch zu einer Verhandlung.
Parallel ermittle die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Hintergrund sind Krasavices Vorwürfe, ein Leipziger Polizist habe ihr nach dem Vorfall eine private Sprachnachricht auf ihr Handy geschickt. Bisher habe man dazu jedoch keinen Beamten ermitteln können.











