t-online hat nachgefragt
Ist es Diebstahl, wenn ein Kassierer etwas zu scannen vergisst?
13.12.2025 – 08:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Wenn Waren an der Supermarktkasse nicht gescannt werden, kann das schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Worauf Sie achten sollten.
Am Wochenende oder abends sind die Schlangen an den Kassen im Supermarkt oft sehr lang. Das bedeutet Stress – sowohl für die Kunden als auch für die Kassierer. In dieser Situation kann es durchaus passieren, dass sich Kassierer bei der Anzahl der Waren auf dem Kassenband verzählen. Ärgerlich ist es, wenn sie eine zu große Menge eingeben. Zählen sie jedoch zu wenig, „spart“ der Kunde Geld und freut sich. Selbiges gilt, wenn der Kassierer vergisst, eine Ware zu scannen.
Aber ist das wirklich ein Grund zur Freude? Oder könnte der Kunde des Diebstahls beschuldigt werden? Das hat t-online einen Experten gefragt.
Rechtsanwalt Tommy Kujus, Fachanwalt für Strafrecht, erklärt, dass der Kunde nach dem Kassiervorgang unbedingt den Kassenbeleg prüfen sollte. Und zwar noch im Laden. Entdeckt er hierauf Unstimmigkeiten – wie eine zu geringe Anzahl eines gekauften Produkts – sollte er den Kassierer darauf hinweisen und den fehlenden Artikel erneut abkassieren lassen. Ignoriert der Kunde den Fehler, kann ihm nach § 246 Strafgesetzbuch (StGB) Unterschlagung vorgeworfen werden. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Selbst der Versuch ist strafbar.
Auch dann noch, wenn der Kunde nach dem Verlassen des Geschäfts seinen Einkauf in sein Auto lädt, kann ihm Unterschlagung vorgeworfen werden.
Anzumerken ist jedoch auch: Bemerkt der Kunde erst zu Hause, dass zu wenige Produkte gescannt wurden, wird er kaum zurück in den Handel fahren, um sie nachträglich zu bezahlen. Dennoch handelt es sich auch dann weiterhin um eine Straftat.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde an einer Selbstbedienungskasse steht und seinen Einkauf selbst scannen muss. Scannt er bewusst ein Produkt nicht, liegt auch hier Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB) vor. Auch diese Straftaten werden mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet.
Aber ist der Kassierer nicht dafür verantwortlich, dass er alle Produkte scannt?
„Den Kassierer trifft zumindest keine strafrechtliche Schuld“, weiß Kujus. Außer, er scannt bewusst weniger Artikel. In diesem Fall begeht er ebenso eine Straftat wie dann, „wenn er mit dem Kunden ‚zusammenarbeitet'“. Der Experte ergänzt, dass es sich hierbei jedoch eher um Ausnahmen handelt.
„Auch wenn er nur nicht richtig nachgeschaut hat oder die Jacke, unter der sich noch 3 Melonen befanden, angehoben hat, hat er sich nicht strafbar gemacht. Dieses Handeln wäre allenfalls als Fahrlässigkeit einzustufen – Fahrlässigkeit ist aber bei einem Betrug oder Diebstahl nicht strafbar beziehungsweise nicht im Gesetz vorgesehen.“
Das heißt jedoch nicht, dass Kassierer stets ohne Schuld sind. Denn der Arbeitnehmer muss weiterhin seinen Arbeitsvertrag erfüllen und verantwortungsbewusst arbeiten. Insofern sind auch für ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.











