Nur Kita-Kinder mit Migrationshintergrund müssen Kurs belegen

Als der fünf Jahre alte Gabriel Anfang September zum ersten Mal an die Pestalozzischule in Raunheim kam, konnte er „Hallo“ sagen, mit „Ja“ und „Nein“ auf Fragen antworten, mehr nicht. Drei Monate später, Anfang Dezember, sitzt Gabriel an einem Tisch mit neun anderen Kindern. Zwei Lehrerinnen erzählen von einem Picknick am See, zu dem sich ein Kuscheltier, die Katze Mimi, mit einem Freund aufmachen will. In einem schwarzen Turnbeutel ist der Proviant für den Ausflug. Als die Lehrerin eine rote Tomate aus Holz herausholt und hochhält, die am Morgen schon Thema war, meldet sich Gabriel. „Pomodoro“, murmelt er kurz, dann sagt er: „Tomate“. „Sehr gut“, sagt Lehrerin Selina Bellinger.

Timo Steppat

Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Gabriel war mit seinen Eltern im März in die Schule gekommen, um sich für die erste Klasse anzumelden. In Hessen müssen Eltern das mehr als ein Jahr vor dem regulären Schulbeginn machen. Die Kinder, die im Schnitt vier Jahre alt sind, werden auf ihre Sprachfähigkeiten im Deutschen getestet. Ein Grundschullehrer macht das. Gibt es Zweifel an den Kenntnissen, werden die Kinder verpflichtet, in der Schule einen Vorlaufkurs zu besuchen.

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