Nach dem gescheiterten Bildungsgipfel am Dienstag war es nicht ohne Weiteres zu erwarten, dass sich Bund und Länder bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin auf eine gezielte Zusammenarbeit verständigen. Mit der Devise „wir blicken nicht zurück“ ist es dennoch gelungen: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die 16 Kultusminister der Länder haben sich darauf geeinigt, dass eine Delegation ranghoher Vertreter der Länder und des Bundesbildungsministeriums nun die Zusammenarbeit strukturieren, die Gesprächsthemen festlegen und weitere Gespräche organisieren wird. Das Ziel ist eine gemeinsame Ebene von Bund, Ländern und Kommunen, um wichtige Fragen der Schulpolitik zu lösen. Die von der Bundesbildungsministerin vorgeschlagene Taskforce wird es nicht geben.
Heike Schmoll
Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
Um zu zeigen, dass auch lange währende Konflikte über Mittelverteilungen mit für einige Länder durchaus schmerzhaften Kompromissen gelöst werden können, haben die Kultusminister sich bei ihrer Tagung in Berlin auf einen Verteilungsschlüssel für das sogenannte Startchancen-Programm des Bundes geeinigt. Der Bund will dafür über einen Zeitraum von zehn Jahren mindestens eine Milliarde Euro im Jahr für 4000 Schulen in sozial prekären Lagen zur Verfügung stellen. Sie sollen für Schulsozialarbeit, eine bessere räumliche Ausstattung oder zusätzliche pädagogische Förderung investiert werden können. Verteilt werden soll das Geld des Bundes nach dem Königsteiner Schlüssel, der allerdings die unterschiedliche Sozialstruktur der Länder nicht berücksichtigt. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD), der Koordinator der sozialdemokratisch regierten Länder, hat deshalb in einem nächtlichen Rechen-Marathon ein Verteilungsmodell ersonnen, das die Zustimmung seiner Kollegen fand.
Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen profitieren
Von der Gesamtsumme der Bundesgelder (also mindestens eine Milliarde) werden fünf Prozent in einen gemeinsamen Solidaritätsfonds abgezweigt, aus dem die Länder mit besonders vielen sozial benachteiligten Schülern zusätzliches Geld bekommen. Die Nutznießer dieser Regelung werden Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen sein. Bremen bekäme auf diese Weise bis zu 25 Prozent mehr Mittel als nach dem Königsteiner Schlüssel. Bisher hatten sich vor allem Bayern und Sachsen sowie weitere ostdeutsche Länder gegen eine Verteilung der Mittel nach Sozialindizes gesträubt, weil sie dann so gut wie nichts abbekommen hätten und es auch keine einheitlichen Kriterien für Sozialindizes gibt.
Aus dem Bundesbildungsministerium hieß es nach dem Beschluss: Es sei ein gutes Signal, dass die Länder zu einem veränderten Verteilungsschlüssel bereit seien. Das Prinzip Gießkanne müsse der Vergangenheit angehören. Nun müssen die Länder sich bald mit dem Bund einigen, sodass das Programm 2024 beginnen kann. Bis zum Sommer soll eine Bund-Länder-Vereinbarung stehen.
Neue Regeln für das Abitur
Außerdem haben sich die Kultusminister auf einheitliche Rahmenbedingungen für das Abitur verpflichtet, womit sie der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer höheren Vergleichbarkeit Rechnung tragen. Künftig wird es nur noch zwei oder drei Leistungskurse geben und nicht vier. Bis zu zwei dieser Leistungskurse sind doppelt zu gewichten, bisher war das freigestellt. In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen Schüler mindestens 40 Kurse verpflichtend belegen. Davon sind 36 in die Gesamtqualifikation einzubringen, aus der sich die Abiturdurchschnittsnote ergibt.
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Derzeit können noch 32 bis 40 Kurse in die Durchschnittsnote angerechnet werden – dieser Korridor war zu groß. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache muss mindestens eine Klausur pro Halbjahr geschrieben werden, es können auch mehr sein. Naturwissenschaftliche Grundkurse müssen künftig dreistündig unterrichtet werden, bisher waren auch zweistündige möglich. Das erste Abitur nach neuen Regeln wird 2030 stattfinden.