Weniger als die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält in diesem Jahr Urlaubsgeld. 46,8 Prozent können sich über diese Sonderzahlung freuen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Sie bekommen durchschnittlich 1602 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 4,1 Prozent oder 63 Euro mehr als im vergangenen Jahr.
Allerdings: Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2022 bis Mai 2023 mit 13,6 Prozent deutlich stärker. Mit durchschnittlich 1648 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in Westdeutschland rund 41 Prozent oder 479 Euro mehr Urlaubsgeld als ihre Kolleginnen und Kollegen in Ostdeutschland.
Sonderfall öffentliche Verwaltung
Sowohl die Höhe des vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Tarifbeschäftigten, die darauf einen Anspruch haben, fallen je nach Branche sehr unterschiedlich aus. Am meisten wird in diesem Jahr im Bereich “Informationsdienstleistungen” gezahlt. Von den hier durchschnittlich fließenden 3615 Euro profitieren allerdings nur 35,4 Prozent der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen “Gewinnung von Erdöl und Erdgas” mit 3138 Euro und “Maschinenbau” mit 2889 Euro. “In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt”, so die Statistiker.
Nahe am Durchschnitt liegt die Zahlung beispielsweise in den Bereichen “Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten” (1610 Euro) und “Herstellung von Möbeln” (1606 Euro). Hier erhalten 63,6 beziehungsweise 83,1 Prozent das Urlaubsgeld. Dieses fällt am niedrigsten im Bereich “Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften” aus. Hier erhalten zwar nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 Prozent) ein Urlaubsgeld, allerdings nur in Höhe von durchschnittlich 325 Euro. Auch im Bereich “Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten” gibt es mit 350 Euro vergleichsweise wenig. Hier haben 76,3 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche “Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung” erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld, hieß es.
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