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Politik

Juristisches Gutachten sieht rechtliche Erfolgschancen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 26, 2026
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Juristisches Gutachten sieht rechtliche Erfolgschancen

„Eindeutiges Ergebnis“

Gutachten stellt fest: AfD ist verfassungswidrig

25.06.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein neues Gutachten stärkt die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot. (Symbolbild) (Quelle: Norbert Fellechner via www.imago-images.de)

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Experten halten AfD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht für möglich. Die Einschätzung stützt sich auf mutmaßliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde sowie auf die innerparteiliche Struktur der AfD.

Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten kommt zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, sagte Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die GFF erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.

Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte

In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

imago images 0859989430Vergrößern des Bildes
Bijan Moini, Legal Director der e.V. GFF bei der Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD. (Quelle: Florian Gaertner)

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle.

Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen

Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

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