Als Arzt und Mitglied des Ethikrates ist Josef Schuster geübt in schwierigen ethischen Fragen. Doch die Organspende ist nicht das einzige Thema, das den Präsidenten des Zentralrats der Juden derzeit beschäftigt.

Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 1.000 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Nach wie vor müssen potenzielle Organspender ihren Willen ausdrücklich bekunden. Der Bundestag entschied sich 2020 gegen die sogenannte Widerspruchslösung, bei der jeder Erwachsene als Organspender gilt – sofern er oder sie einer Organspende nach dem Tod nicht ausdrücklich widerspricht.

Nun hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung gestartet. Ein wichtiges Gremium bei der Entscheidungsfindung ist der 24 Mitglieder starke Ethikrat. Ihm gehört auch Josef Schuster an, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Mit ihm sprach t-online über den jüdischen Blick auf das Thema Organspende, aber auch über die Bedrohung durch den um sich greifenden Antisemitismus.

t-online: Herr Schuster, haben Sie selbst einen Organspendeausweis?

Josef Schuster: Das habe ich ehrlicherweise nicht. Das mag auch an meinem Alter liegen, aber daraus sollte man keine Rückschlüsse auf meine Einstellung zur Organspende ziehen.

Dann geht es Ihnen wie etwa 80 Prozent der Deutschen, die zwar die Organspende befürworten, von denen aber nur etwa die Hälfte auch einen Spenderausweis besitzt.

Ja, zu dieser Gruppe zähle ich mich.

Im Bundestag wird nun erneut über eine Widerspruchslösung debattiert. Dann wäre grundsätzlich jeder Erwachsene, der nicht ausdrücklich widerspricht, Organspender. Wie stehen Sie zur Widerspruchslösung?

Da muss ich klar unterscheiden. Als Individuum, auch aus der Praxis als Mediziner, kann ich die Widerspruchslösung gut verstehen. Wenn ich als Präsident des Zentralrats der Juden spreche, habe ich natürlich die religiöse Position zu diesem Thema im Blick. Und das Judentum hat hier zunächst einmal ein gewisses Problem.

Im Judentum gilt bis heute das Gebot der Unversehrtheit des Körpers, und das gilt auch für den Leichnam. Es gibt aber ein Gebot, das noch höher steht: dass zur Erhaltung des Lebens fast alles erlaubt ist. Daher erlaubt das Religionsgesetz im Prinzip auch die Organspende, und viele rabbinische Autoritäten akzeptieren inzwischen den Hirntod als entscheidendes Kriterium.

Josef Schuster (Quelle: IMAGO)

Zur Person

Josef Schuster wurde 1954 in der israelischen Stadt Haifa geboren. Seine Eltern waren von den Nazis vertrieben worden. 1956 kehrten seine Eltern mit ihm zurück nach Würzburg. wo er später Medizin studierte. Bis 2020 praktizierte Schuster in Würzburg als Arzt für Innere Medizin. Seit 2014 ist er Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, 2020 wurde er in den Ethikrat berufen. Schuster ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Inwiefern würde eine Widerspruchslösung mit dem jüdischen Religionsgesetz kollidieren?

Es ist die alleinige Entscheidung des Betroffenen oder der Angehörigen, im Falle des Hirntods über eine Organentnahme zu entscheiden. Nach jüdischem Verständnis erfordert eine postmortale Organentnahme die bewusste Einwilligung des Spenders. Eine Widerspruchslösung kann dies aber nicht gewährleisten. Sie birgt die Gefahr, dass die tatsächliche Überzeugung des Einzelnen übergangen wird, wenn er sich zu Lebzeiten nicht geäußert hat. Letztlich wäre mir das Risiko zu groß, etwas zu tun, was nicht im Sinne des Verstorbenen ist. Im Einklang mit dem Judentum steht aber die derzeit geltende Zustimmungslösung.

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