Über fünf Millionen Mal im vergangenen Jahr
Wer diese Versicherung hat, nutzt sie auch
27.08.2026 – 15:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Streitigkeiten vor Gericht durchzusetzen, ist kostspielig. Rechtsschutzversicherungen versprechen Abhilfe und werden immer häufiger in Anspruch genommen.
Wer diese Versicherung hat, benutzt sie auch: 26,2 Millionen Rechtsschutzversicherungen gab es laut Angaben des Versichererverbands 2025 in Deutschland. Gleichzeitig nahmen Versicherte im vergangenen Jahr 5,1 Millionen Mal ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Rein rechnerisch hat somit knapp jeder fünfte Versicherte seine Rechtsschutzversicherung auch in Anspruch genommen.
Über die vergangenen Jahre haben immer mehr Menschen hierzulande eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. So gab es 2005 noch 19,5 Millionen Verträge – knapp sieben Millionen Verträge weniger als vergangenes Jahr.
Deutschen ziehen seltener vor Gericht
Gleichzeitig hat sich auch die Zahl der Leistungsfälle deutlich erhöht, von 3,5 Millionen (2005) auf nun 5,1 Millionen – ein Plus von 45 Prozent. Ein Treiber: Stress auf der Arbeit. Der Versicherer Arag stellte zuletzt deutlich mehr Leistungsfälle im Arbeitsrechtsschutz fest, vorwiegend bei Kündigungsschutzklagen.
Dabei wurden die Deutschen ihrem Ruf als „Prozesshansel“ zuletzt immer weniger gerecht. Amts- und Landgerichte zählten von 2005 bis 2019 deutlich sinkende Zahlen neuer Verfahren an Amts- und Landgerichten.
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Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin nach den Ursachen für die gesunkene Streitlust suchen lassen. Das Ergebnis: Befragte nannten unter anderem die langen Verfahrensdauern sowie die hohen Kosten als Gründe.
Lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?
Zumindest bei den Kosten unterstützt die Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die Gebühren für Anwälte, Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen. Ob der Abschluss allerdings sinnvoll ist, sollte genau abgewogen werden. „Am Ende ist die Frage immer: Stehen Beiträge und übernommene Kosten in einem gesunden Verhältnis?“, rät etwa Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung.
Wer sich für den Abschluss entscheidet, sollte neben der Versicherungssumme auch darauf achten, dass der Vertrag einen sogenannten Stichentscheid abdeckt. Dieser ist relevant, wenn der Versicherer den Rechtsschutz aufgrund geringer Erfolgsaussichten ablehnt. Versicherte können dann einen Anwalt beauftragen, der eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits erstellt – das Ergebnis ist für den Versicherer bindend.
Versicherer zahlen fast immer
Allerdings zahlen die Versicherer laut Angaben des GDV in den allermeisten Fällen. In weniger als 0,3 Prozent aller Deckungsanfragen verweigerte der Versicherer den Rechtsschutz. Diese Zahl ist aber mit Vorsicht zu genießen: An der zugrundeliegenden Umfrage des GDV beteiligte sich nur ein Teil der Unternehmen. Der Marktanteil der teilnehmenden Unternehmen betrug lediglich rund 50 Prozent. In wie vielen Fällen der Deckungsanfragen die übrigen Versicherer die Kosten übernahmen, ist unbekannt.
