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Home » Jährliche Rentenerhöhung bei vorzeitiger Rente: Steigt auch Frührente?
Wirtschaft

Jährliche Rentenerhöhung bei vorzeitiger Rente: Steigt auch Frührente?

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 30, 2026
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Jährliche Rentenerhöhung bei vorzeitiger Rente: Steigt auch Frührente?

Vorzeitiger Ruhestand

Rente mit 63: Dieser Denkfehler kann teuer für Sie werden


Aktualisiert am 30.01.2026 – 06:24 UhrLesedauer: 4 Min.

Ältere Frau schaut kritisch auf ihr Laptop (Symbolbild): Bei der Rente mit 63 gehen viele von einer falschen Annahme aus.Vergrößern des Bildes

Ältere Frau schaut kritisch auf ihren Laptop (Symbolbild): Bei der „Rente mit 63“ gehen viele von einer falschen Annahme aus. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

Viele Arbeitnehmer würden gerne früher in Rente gehen – wenn sie es sich leisten könnten. Doch bei der Berechnung der Abschläge passiert oft ein Fehler.

Die sogenannte Rente mit 63 ist beliebt in Deutschland: Deutlich mehr Menschen gehen vorzeitig in den Ruhestand, als bei der Einführung dieses Modells erwartet. Allerdings liegt die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Frührente inzwischen höher als 63 Jahre. Wer trotzdem in diesem Alter in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Die Höhe der Abzüge ist dabei klar geregelt: Pro Monat, den Sie früher als Ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent abgezogen. Doch bei der Frage, von welchem Ausgangswert sie die Abschläge subtrahieren müssen, begehen viele einen Rechenfehler – und stehen am Ende mit weniger Rente da als gedacht.

Nehmen wir an, Sie sind im Dezember 1986 geboren und könnten damit regulär am 1. Januar 2054 in Altersrente gehen. Gegen Ende der 2040er-Jahre überlegen Sie jedoch, vier Jahre früher mit Ihrem Job Schluss zu machen, also bereits 2050 in Rente zu gehen. Da Sie bis dahin weder 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben noch 65 Jahre alt sind, steht Ihnen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nicht zu (siehe Infobox).

Immerhin haben Sie aber die 35 Beitragsjahre überschritten, sodass Sie die Rente für langjährig Versicherte beziehen können – nur eben mit Abschlägen. Nun die Frage: Auf wie viel Rente müssten Sie verzichten?

Ein Blick in den Rentenbescheid, den Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedes Jahr schickt, scheint weiterzuhelfen: Bei Erreichen der Regelaltersgrenze im Jahr 2054 könnten Sie mit einer monatlichen gesetzlichen Rente von 2.058,17 Euro rechnen, heißt es dort. Bei einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat würde eine um vier Jahre vorgezogene Rente also Abschläge von 14,4 Prozent bedeuten (0,3 x 48 Monate). 2.058,17 Euro minus 14,4 Prozent macht 1.761,79 Euro Bruttomonatsrente. 296,38 Euro weniger, als wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten würden. Doch stimmt die Rechnung überhaupt?

Nein, denn die 2.058,17 Euro Rente, die Sie als Ausgangswert genommen haben, bekommen Sie nur, wenn Sie auch bis 2054 arbeiten. Gehen Sie hingegen nicht mit 67 Jahren in Rente, sondern mit 63 Jahren im Jahr 2050, zahlen Sie auch vier Jahre weniger in die Rentenversicherung ein. Dadurch sinkt Ihr Rentenanspruch von 2.058,17 Euro auf 1.809,82 Euro. Und von diesem Wert müssen Sie dann noch die 14,4 Prozent Abschläge subtrahieren. Macht also 1.582,01 Euro statt 1.761,79 Euro und damit insgesamt 476,16 Euro weniger, als wenn Sie bis zum normalen Renteneintrittsalter weitermachen würden.

Achtung: Die Beispielrechnung berücksichtigt keine Rentenanpassungen. Diese stehen jedes Jahr zum 1. Juli an. Das Sie betreffende Ausmaß hängt davon ab, wie sich das Einkommen der Arbeitnehmer entwickelt. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Dass die Renten sinken, ist durch die sogenannte Rentengarantie ausgeschlossen. Es gibt dann maximal eine „Nullrunde“.

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