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Neue Wärmepumpe gekauft: Brauche ich jetzt einen Smart Meter?
12.02.2026 – 07:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den intelligenten Stromzähler.
Doch die Vielzahl an neuen Wärmepumpen ist auch eine Herausforderung für die Stromnetze. Um die Belastung besser zu kontrollieren und die Wärmepumpe so einzustellen, dass die Kosten möglichst niedrig bleiben, ist auch ein Smart Meter nötig. Ein t-online-Leser wollte wissen, ob dieser intelligente Stromzähler für seine neue Wärmepumpe Pflicht ist – und wer ihn installieren muss?
Verantwortlich für den Einbau eines Smart Meters ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), das ist in der Regel der lokale Netzbetreiber beziehungsweise die Stadtwerke. Der Stromanbieter hat nichts mit dem Smart Meter zu tun – er kann nur einen besonderen Tarif für die Wärmepumpe anbieten. Eigentlich muss sich der Messstellenbetreiber automatisch bei Ihnen melden, wenn Sie anzeigen, dass Sie eine Wärmepumpe anschließen möchten.
Allerdings kommt es häufig zu Verzögerungen und Problemen. Deshalb haben Sie die Wahlfreiheit und können auch einen bundesweit tätigen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen. Dieser führt die Installation oft schneller oder mit notwendigen Zusatzservices durch. Wenn sich Ihr gMSB also nicht meldet, obwohl Sie einen Smart Meter bekommen müssten, kann es sich lohnen, bei einem wMSB eine Anfrage zu stellen.
Wichtig zu wissen übrigens: Auch wenn Sie noch keinen Smart Meter haben oder den Wunsch geäußert haben, einen zu erhalten, haben Sie ein Recht auf reduzierte Netzentgelte. Das soll den Druck auf die grundzuständigen Messstellenbetreiber erhöhen, schneller mit dem Einbau der Geräte voranzukommen.
Für den Einbau im Rahmen der Pflichtvorgabe fallen keine einmaligen Anschaffungskosten für den intelligenten Stromzähler an. Findet die Installation auf eigenen Wunsch statt, können dafür je nach Messstellenbetreiber Kosten von 100 Euro oder mehr anfallen. Mehr als das sollte es aber nicht sein – dazu hat ein Gericht bereits ein Urteil gesprochen. Hintergrund waren Messstellenbetreiber, die bis zu 900 Euro für den Einbau eines Smart Meters verlangt hatten. Die Verbraucherzentrale hatte dagegen geklagt.










