Drohneneinheit darf nur Amtshilfe leisten
Gerangel um Sicherheit am Bundestag
Aktualisiert am 13.06.2026 – 01:14 UhrLesedauer: 1 Min.
Immer häufiger werden Drohnen am Parlament gesichtet. Doch die Bundespolizei ist eigentlich nicht zuständig, trotz Spezialeinheit.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat vor einer gestiegenen Gefahr möglicher Drohnenangriffe auf den Deutschen Bundestag und die Gebäude weiterer Verfassungsorgane gewarnt. Er schrieb in einem an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) laut „Rheinischer Post“ (Samstagausgabe), dass die wachsende Zahl von Drohnensichtungen in den vergangenen Monaten die Sicherheitsbehörden verstärkt sensibilisiert habe. Er fordert „eine konstante Drohnenabwehrfähigkeit“.
„Dem Schutz der Verfassungsorgane kommt vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister der Zeitung zufolge. Klöckner hatte im Dezember das Innenministerium gefragt, inwieweit die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zur Sicherung des Parlaments eingesetzt werden könne.
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Bundespolizei darf Parlament nur als Amtshilfe schützen
Dies sei nur „temporär“ im Rahmen der Amtshilfe möglich, heißt es nun dem Bericht zufolge in dem Antwortschreiben des Innenministers. Zugleich verweist Dobrindt demnach auf die „originäre Zuständigkeit“ der Berliner Landespolizei.

Die Bundestagsverwaltung habe sich daher inzwischen schriftlich an Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gewandt, berichtete die „Rheinische Post“. Nach der Klärung der Zuständigkeiten durch Dobrindt sei es „nun von besonderer Bedeutung, schnellstmöglich die notwendigen gemeinsamen Schritte für eine wirksame Drohnenabwehr umzusetzen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Schreiben des Direktors des Bundestages, Paul Göttke. Erste Gespräche über die praktische Umsetzung sollen demnach bereits stattgefunden haben.










