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Grillen in Hamburg: In diesen Parks ist es erlaubt

19.04.2026 – 07:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Grillen an der Alster in Hamburg (Archivfoto): Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. (Quelle: via www.imago-images.de/imago)

Die Sonne lockt immer mehr Hamburger nach draußen, viele wollen den Grill anschmeißen. Doch nicht überall ist das erlaubt.

Grillen in öffentlichen Grünanlagen ist in Hamburg laut Stadt nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt – wer den Rost einfach irgendwo aufstellt, verstößt gegen die städtischen Regeln. Über alle Bezirke verteilt gibt es aber eine Reihe offizieller Grillzonen.

In Hamburg-Mitte stehen mehrere Grillzonen zur Wahl. Im Öjendorfer Park in Billstedt gibt es zwei Grillstellen mit Seeblick, im Hammer Park eine große Grillzone. Im Wilhelmsburger Inselpark sind zwei ausgewiesene Plätze vorhanden.

Wer es zentraler mag: Auf der Michelwiese in der Neustadt stehen drei Elektrogrills bereit, die gegen Münzeinwurf genutzt werden können – mit Blick auf den Hamburger Hafen und die St. Michaelis-Kirche.

In Altona gibt es nur einen einzigen ausgewiesenen Grillplatz. In der Rissener Kuhle im Nordwesten stehen mehrere gemauerte Grills sowie Tische und Bänke zur Verfügung. Im Niendorfer Gehege liegt der Grillplatz neben dem Waldcafé Corell und dem Parkplatz vom Ponyhof. Im Waldcafé gibt es öffentliche Toiletten. In allen anderen Teilen des Waldes gilt absolutes Grillverbot.

Im Grünen Zentrum Lohbrügge stehen öffentliche Grills mit Blick auf den Parksee bereit. Im Harburger Stadtpark gibt es ausgewiesene Grillplätze in den Langenbeker Wiesen. Kinder können sich nach dem Essen auf dem benachbarten Bolzplatz austoben.

Im Stadtpark Winterhude stehen zwei offizielle Grillstellen zur Verfügung: auf der Festwiese und auf der Wiese westlich vom Planschbecken. An allen anderen Stellen im Park ist Grillen nicht erlaubt. Rund um die Außenalster sind zwei Wiesen zum Grillen freigegeben – an der Fernsichtbrücke und am Schwanenwik. Im Haynspark in Eppendorf befinden sich die Grillplätze am Ufer der Alster.

Die offiziellen Grillzonen sind in den Grünanlagen durch Schilder gekennzeichnet, wie das Bezirksamt Hamburg-Nord mitteilte. Im Stadtpark soll es laut Bezirksamt zudem saisonale Banner geben, die über Grillzonen und den richtigen Umgang informieren.

Laut Stadt müssen Grills mindestens 50 Zentimeter über dem Boden stehen und ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern halten. Einweggrills sind verboten. Die Grillplätze müssen sauber hinterlassen werden, heiße Asche ist vorsichtig abzulöschen und sicher zu entsorgen.

Wer zu Hause auf dem Balkon grillen möchte, sollte zunächst Mietvertrag oder Hausordnung prüfen. Vom Grillen mit Holzkohle rät die Feuerwehr ab. Die Behörde empfiehlt: „Achten Sie auf einen sicheren Stand und halten Sie ein Löschmittel bereit. Sorgen Sie dafür, dass sich kein Rauch, beispielsweise in Nachbarwohnungen, ausbreitet. Wenn doch etwas schiefgehen sollte, rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112.“

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