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25 Jahre unterlag dieser Film einem Aufführungsverbot
19.06.2026 – 15:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Mutige Filme sind ihrer Zeit oft voraus. Der DEFA-Film „Das Kaninchen bin ich“ übte offene Kritik an heiklen Themen und wurde dafür in der DDR jahrelang verboten.
Skandalfilme, die wegen ihrer Inhalte auf dem Index stehen, gab es viele. Oft sind Faktoren wie Gewaltverherrlichung, sexistische Darstellungen oder religiöse Verunglimpfung die Auslöser. In der DDR reichte jedoch schon leise Kritik am Staat, um ein Aufführungsverbot zu riskieren. Im Jahr 1965 traf dieses Urteil Kurt Maetzigs „Das Kaninchen bin ich“.
Darum geht es in „Das Kaninchen bin ich“
Die junge Kellnerin Maria (Angelika Waller) verliebt sich in den deutlich älteren Paul (Alfred Müller). Sein charmantes Auftreten sorgt dafür, dass Maria immer stärkere Gefühle für ihn entwickelt. Was sie jedoch nicht ahnt: Paul ist verheiratet.
Die Situation verschärft sich, als Maria bewusst wird, dass Paul der Richter ist, der ihren Bruder zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte. Auch ihre eigenen Pläne wurden dadurch durchkreuzt. Aus der heimlichen Liebe wird ein moralisches Drama, in dem Misstrauen die Oberhand gewinnt.
Wie sehenswert ist „Das Kaninchen bin ich“?
Obwohl das Drama 1965 fertiggestellt wurde, feierte es erst 1990 seine Premiere. Die mutige Kritik an der Justiz und die Offenlegung staatlicher Willkür entlarvten Schwachstellen des DDR-Regimes. Die Filmzeitschrift „Cinema“ vergibt die beste Wertung für das Werk. Die internationale Filmdatenbank „IMDb“ zeichnet den Film mit 7,2 Sternen aus.
Mittlerweile steht der Film auf verschiedenen Streamingportalen zur Verfügung. Bei Prime Video ist „Das Kaninchen bin ich“ kostenfrei abrufbar.
Zu selbstbewusst für die DDR
Die Rolle der Maria, im Film von Angelika Waller („Rotfuchs“) gespielt, war den SED-Funktionären ein Dorn im Auge. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk MDR berichtet, bildete die dargestellte Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Figur einen Gegenentwurf zu der Hörigkeit der DDR.
Zudem stellte Maetzig die Unabhängigkeit der Justiz infrage, was den Verantwortlichen sauer aufstieß. Nach Auffassung des Zentralkomitees verbreitete „Das Kaninchen bin ich“ schädliches Gedankengut und sozialismusfremde Konzepte, die es galt, einzudämmen. Im Dezember 1965 fiel somit die Entscheidung, den Film zu verbieten. Regisseur Kurt Maetzig erhielt in Form von Gehaltskürzungen eine entsprechende Strafe.
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