Brisante Studie
Hat die Regierung Milliardenschulden zweckentfremdet?
10.09.2026 – 15:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Ifo-Institut wirft der Bundesregierung vor, Schulden nicht bestimmungsgemäß eingesetzt zu haben. Es geht um hohe Milliardenbeträge.
Das Münchner Ifo-Institut hat der Bundesregierung eine Zweckentfremdung von Mitteln vorgeworfen, die über eine Ausnahme der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben vorgesehen seien. Mehr als ein Drittel (38,5 Prozent) der zusätzlichen Schulden sei im vergangenen Jahr nicht in zusätzliche Ausgaben für den Verteidigungsbereich geflossen, erklärte das Institut am Donnerstag. Das Bundesfinanzministerium wies die Kritik zurück und warf dem Institut vor, falsche Maßstäbe anzulegen.
Bei der Kritik geht es um die sogenannte Bereichsausnahme für Verteidigung. Durch diese fallen alle Ausgaben in diesem Bereich, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, nicht mehr unter die Schuldenbremse im Grundgesetz. Dies war im März 2025 durch den scheidenden Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen worden.
„Ein großer Teil der zusätzlichen Schulden hat nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt“, stellte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger fest. „Stattdessen wurde der freigewordene Ausgabenspielraum im Kernhaushalt für andere Zwecke genutzt.“
Vergleich mit den Ausgaben der Vorjahre
Das Ifo vergleicht dabei Ausgaben, die schon 2024 theoretisch unter die im Jahr darauf eingeführte Bereichsausnahme gefallen wären mit denen im Jahr 2025. Hierbei stellt das Institut ein Plus von 17,6 Milliarden Euro fest. Die dafür aufgenommenen Schulden hätten sich 2025 aber auf 28,6 Milliarden Euro belaufen.
„Damit bleiben elf Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht zu zusätzlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt haben“, folgert das Institut. „Daraus ergibt sich, dass 38,5 Prozent der Mittel für andere Zwecke eingesetzt wurden.“
Bundesregierung weist Kritik zurück
„Die Ifo-Studie wendet nicht die rechtlichen Maßstäbe an, die von Bundestag und Bundesrat mit der Bereichsausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurden“, erklärte das Bundesfinanzministerium dazu. „Die Studie ist deshalb rechtlich und methodisch falsch. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.“
„Entscheidende Größe für den durch die Bereichsausnahme geschaffenen zusätzlichen fiskalischen Spielraum“ sei „nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben im Jahr 2024, sondern die Höhe von ein Prozent des BIP“, hieß es aus dem Finanzressort weiter. Zudem sehe das Grundgesetz für die Bereichsausnahme anders als für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität „auch kein Kriterium der Zusätzlichkeit vor“.
Ifo-Forscherin Höslinger forderte ihrerseits als Konsequenz aus ihren Berechnungen, mittelfristig den Beginn der Bereichsausnahme auf einen Wert von über ein Prozent des BIP zu erhöhen. Damit könne vermieden werden, „dass Verteidigungsausgaben langfristig die Staatsverschuldung und Zinskosten erhöhen“. Zudem lasse sich so sicherstellen, „dass Verteidigungsausgaben nicht dauerhaft aus dem regulären steuerfinanzierten Haushalt verdrängt werden“.