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Home » Hof: Ex-Bundeswehrsoldat gibt Vergewaltigung zu
Panorama

Hof: Ex-Bundeswehrsoldat gibt Vergewaltigung zu

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 6, 2025
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Hof: Ex-Bundeswehrsoldat gibt Vergewaltigung zu

„Held im Donbass“

Ex-Bundeswehrsoldat gibt Vergewaltigung zu


06.11.2025 – 13:05 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Soldaten (Symbolbild): R. war auf Zeit bei der Bundeswehr. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Er wurde als „Held im Donbass“ gefeiert und trat in Podcasts auf – jetzt steht der 30 Jahre alte Ex-Soldat vor Gericht. Die Vorwürfe gegen ihn sind umfassend.

Vor dem Landgericht Hof hat der Prozess gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen mehrerer schwerer Vergewaltigungen begonnen. Mehrere der mutmaßlichen Opfer sind als Nebenklägerinnen beim Prozess dabei.

Der Mann ist medial kein Unbekannter, die „Bild“-Zeitung bezeichnete Ben R. im Jahr 2022 als einen „Helden im Donbass“. Nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr war R. als Kämpfer in den Ukraine-Krieg gezogen, um das angegriffene Land zu verteidigen. Die „Bild“ produzierte bis 2024 zwei Podcasts mit ihm.

Mittlerweile hat die Zeitung die Sendungen gelöscht – und der ehemalige Zeitsoldat steht vor Gericht. Zwischen 2015 und 2022 soll der heute 30-Jährige sechs Frauen zum Teil schwer und in einem Fall auch mehrfach vergewaltigt haben. Die mutmaßlichen Taten, bei denen er laut Anklage teilweise erhebliche Gewalt anwandte, soll der Mann zum Teil gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt haben.

Am Donnerstag erklärten die Verteidiger des Mannes zu Prozessbeginn, ihr Mandant bestreite die ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen – bis auf einen Fall. Diese eine Tat ziehe er nicht in Zweifel und wolle sich dafür entschuldigen.

Mit Blick auf die anderen Fälle erklärten die Anwälte, der R. habe eine Präferenz für dominanten und gewaltvollen Sex entwickelt und die ihm vorgeworfenen Taten seien in diesem Kontext einvernehmlich erfolgt. Die Anwälte warfen den betroffenen Frauen eine „nachträgliche emotionale Neubewertung“ vor, die aber nicht strafrechtlich zu bewerten sei. Der 30-Jährige habe bei den genannten Vorfällen kein „ernsthaftes ablehnendes Verhalten“ erkannt.

Die Anwälte räumten zugleich ein, dass der Mann zahlreiche Videos der sexuellen Handlungen heimlich erstellt und ins Internet gestellt hatte. Darüber sei der 30-Jährige zutiefst beschämt, er habe den Frauen damit großes Unrecht angetan.

Die Videos sowie zahlreiche Kinderporno-Dateien, die der Mann ebenfalls ins Internet gestellt haben soll, machten Polizei und Staatsanwaltschaft aufmerksam. Die Zentralstelle für Cybercrime Bayern nahm Ermittlungen auf.

Diesen Februar machten Fahnder R. ausfindig. Im Nordosten der Ukraine wurde er festgenommen. Seit März sitzt er in Deutschland in Untersuchungshaft.

Die ihm vorgeworfenen Taten soll er im Landkreis Hof, in Brandenburg, in der Schweiz und im Ahrtal begangen haben, wo er Berichten zufolge nach der Flutkatastrophe 2021 als freiwilliger Helfer im Einsatz war. Verhandelt wird vor der Jugendstrafkammer am Landgericht Hof, weil R. zu einigen mutmaßlichen Tatzeitpunkten noch keine 21 Jahre alt war und somit im deutschen Strafrecht als Heranwachsender gilt. In solchen Fällen kann noch das Jugendstrafrecht angewandt werden.

R. ist auch wegen des unerlaubten Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoffen angeklagt. Dies räumten die Verteidiger des Mannes ebenfalls ein. Die Munition habe er unter anderem während seiner Zeit aus Ausbilder bei der Bundeswehr mitgenommen.

Mit einem Urteil wird Mitte Dezember gerechnet. Ein weiterer Prozess könnte folgen: Nach neuen Erkenntnissen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter gegen den 30-Jährigen. Es besteht der Verdacht, dass R. auch in der Ukraine Sexualstraftaten begangen haben könnte.

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