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Home » Hitzeschäden am Haus: Wann zahlt die Versicherung?
Wirtschaft

Hitzeschäden am Haus: Wann zahlt die Versicherung?

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 26, 2026
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Hitzeschäden am Haus: Wann zahlt die Versicherung?

Risse, Löcher, Bodensenkungen

Wer zahlt für Hitzeschäden am Haus?


26.06.2026 – 13:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Hitzebedingter Riss: Hohe Temperaturen können auch zu Schäden an Gebäuden führen. (Quelle: Bowonpat via imago-images.de/imago)

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Die extreme Hitze stellt eine große Belastungsprobe für viele Häuser dar und kann für deren Besitzer ins Geld gehen. Nicht jedem ist dabei klar, welche Kosten die Gebäudeversicherung übernimmt.

Nicht nur Menschen leiden unter der derzeitigen Hitze, auch Häuser können durch die hohen Temperaturen in Mitleidenschaft gezogen werden. „Bei langanhaltender Hitze steigt die Gefahr von Hitzeschäden am Gebäude“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf seiner Webseite.

So können etwa thermische Spannungen im Mauerwerk Risse verursachen, Putzschichten können von Stahlbetonwänden abplatzen oder die Wärmedämmung kann sich lösen. Bei direkter Sonneneinstrahlung können sich auch PVC-Dachrinnen und Fensterrahmen aus Kunststoff verziehen. Die Folge: Fenster klemmen oder lassen sich nicht mehr schließen.

Auch Flachdächern droht durch die Hitze Ungemach. Bitumenschichten können sich verformen und Blasen bilden. Platzen diese, entstehen Löcher und Risse, durch die Wasser eindringen, sich großflächig ausbreiten und letztlich die Bausubstanz angreifen kann.

Kein Fall für die Gebäudeversicherung

All diese Szenarien haben eines gemeinsam: Sie können für den Hausbesitzer kostspielig werden. Ein Fall für die Gebäudeversicherung, denken viele. Doch hiermit irren sie.

Denn eine Gebäudeversicherung schützt nur vor bestimmten Gefahren. Das sind in der Regel:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Wer zudem eine Elementarversicherung abgeschlossen hat, dehnt seinen Versicherungsschutz auf weitere Gefahren aus, namentlich:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck/Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Kein versichertes Risiko ist hingegen Hitze. „Entstehen an einem Gebäude allein durch hohe Temperaturen oder thermische Ausdehnung Schäden am Haus, sind diese über die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht versichert“, teilt der Bund der Versicherten auf Nachfrage von t-online mit. Hitzeschäden wie Risse im Putz, Spannungsrisse im Mauerwerk oder Verformungen von Kunststofffassaden werden von den Versicherern häufig als alters-, material- oder temperaturbedingte Erscheinungen gewertet und nicht als plötzlich eintretendes Schadensereignis. Auch Versicherungsmakler Nico Streker bestätigt, dass reine Hitzeschäden in der Regel nicht gedeckt seien.

Anders sieht es hingegen aus, wenn durch die Hitze ein Brand ausgelöst wird. „Dann greift die Wohngebäudeversicherung, denn Brand ist ein versichertes Risiko“, schreibt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten. Das Gleiche gilt, wenn nach der Hitze ein Sommergewitter aufzieht und ein Blitzeinschlag das Haus schädigt.

Erdrutsch durch Trockenheit

Auf ein weiteres Hitzerisiko weist der Verband Privater Bauherren hin: Sollte die Hitze von lang anhaltender Trockenheit begleitet werden und dadurch der oberflächennahe Grundwasserspiegel sinken, könnte sich der Baugrund senken und im schlimmsten Fall die Statik des Hauses gefährden.

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