Das Objekt soll auf der Seite der Immobilien Freistaat Bayern sowie gängigen Immobilienportalen ausgeschrieben werden. Nähere Informationen zu Fristen, Verfahrensmodalitäten, Auswahlkriterien und Rahmenbedingungen soll es erst mit der Veröffentlichung des Exposés geben, hieß es.
Ob eine bestimmte Nutzung bevorzugt oder Nutzungsarten ausgeschlossen werden, soll unter anderem mit der Stadt und dem Freistaat beraten werden. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen, bestehe nicht, unterstrich die Immobilien Freistaat Bayern. Maßgeblich seien die im Exposé dargestellten Rahmenbedingungen und Kriterien, die nun mit Spannung erwartet werden. Spekuliert wurde in den Medien bereits, ob aus dem Gefängnis ein Hotel werden könnte.
